Ratgeber Gespann-Fahrt – Sicher unterwegs mit Anhang

Ein Anhänger verändert das Fahrverhalten eines Autos dramatisch. Wer also Wohnwagen oder Gepäck an den Haken nimmt, sollte sich an einige Vorsichtsregeln halten.

Zunächst ist das Sichern der Ladung wichtig. Auch kleine und leichte Teile auf einem offenen Hänger können bei einer Vollbremsung zu gefährlichen Geschossen werden. Sie müssen daher festgeschnallt oder durch Plane oder Netz gesichert werden. Auch im Wohnwagen wird bewegliches Gut sicher verstaut. Schwere Teile sollten dabei immer in der Nähe der Achsen platziert werden, wo sie am wenigsten Auswirkungen auf die Fahrstabilität des Anhängers haben. Zu beachten ist auch, dass der Kofferraum des Zugfahrzeugs nicht schwer beladen wird, da sonst das Heck in die Knie geht und die korrekte Verbindung von Anhängekupplung und Anhängerdeichsel nicht gewährleistet ist. Beim Ankuppeln dürfen zudem Lichtkabel und Abreißseil nicht vergessen werden.

Fahreigenschaften

Während der Fahrt ist besondere Vorsicht geboten. Kurven müssen mit Bedacht angegangen werden, da der Hänger ausschwenken kann. Zudem wächst der Bremsweg deutlich, so dass sich ein extra großer Abstand empfiehlt. Auch die Seitenwindempfindlichkeit nimmt stark zu, was besonders beim Überholen und auf Brücken beachtet werden muss.

Zudem gerät das Gespann deutlich schneller ins Schlingern als man es vom Zugwagen allein gewohnt ist. Die Gefahr kündigt sich schon früh durch ein leichtes Aufschaukeln des Anhängers bei der Fahrt geradeaus an, warnt der TÜV Süd. Tempo rausnehmen reicht dann in der Regel, um die Fuhre zu beruhigen. Kritisch wird es, wenn sich das Schlingern vom Anhänger auf das Zugfahrzeug überträgt. Dann heißt es kurz und kräftig bremsen und das Lenkrad gerade halten.

Um kritische Situationen zu vermeiden, sollte die für das Gespann vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten werden. In der Regel sind 80 km/h erlaubt, wer ABS an Bord hat sowie einen Anhänger mit Bremsen, hydraulischen Stoßdämpfern und weniger als sechs Jahre alten Reifen hat, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dann ist Tempo 100 erlaubt.

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