Ratgeber: Haftung in der Fahrgemeinschaft – Nicht zum Geldverdienen gedacht

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Mitfahr-Portale erfreuen sich großen Zulaufs und auch für Pendler ist die Fahrgemeinschaft eine reizvolle Alternative zu öffentlichem Nahverkehr und eigenem Auto. Es ist bequem, spart Kosten und schont in gewisser Weise auch die Umwelt. Nach einer repräsentativen Umfrage der Ergo-Versicherung hat fast die Hälfte der 16- bis 70-Jährigen bereits eine Fahrgemeinschaft genutzt. Rechtlich sind sowohl Fahrer und Insassen grundsätzlich auf der sicheren Seite.

Denn in der Regel sind mitfahrende Personen bei einem Verkehrsunfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Fahrer oder Halter des Autos mit seinem Privatvermögen haften muss. Bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall, etwa eine Trunkenheitsfahrt, kann er von der Versicherung in Regress genommen werden. Zahlen muss der Fahrer auch bei einer nicht ausreichenden Deckungssumme. Die DAS-Rechtsschutzversicherung empfiehlt deshalb eine so genannte Haftungsbeschränkungserklärung abzuschließen, in der alle Teilnehmer eine Fahrgemeinschaft vereinbaren, dass der Fahrer nicht persönlich für Kosten aufkommen muss, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind.

Der Weg zur Arbeit und von dort wieder nach Hause wird allerdings besonders behandelt. Ein Unfall auf dieser Strecke gilt als Wegeunfall, die Insassen einer Fahrgemeinschaft sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – vorausgesetzt sie sind keinen Umweg gefahren. Behandlungskosten und Verletztengeld werden gezahlt, unter Umständen auch eine Rente für die betroffenen Mitfahrer. Einen solchen Unfall sollte man nicht nur der Kfz-Haftpflicht, sondern auch dem Arbeitgeber melden. Der informiert die zuständige Berufsgenossenschaft.

Werden die Kosten der Fahrt unter den Insassen aufgeteilt, muss auch der Fahrer seinen Anteil übernehmen. Er darf nicht an den Beiträgen seiner Mitfahrer verdienen. Ansonsten gilt der Transport als gewerbliche Mitnahme, warnt die DAS. Das würde eine Gewerbeanmeldung, entsprechende Steuern und eventuell sogar einen Personenbeförderungsschein erfordern. Zudem entfällt bei einer gewerblichen Mitnahme der Schutz der Kfz-Haftpflicht.

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