Ratgeber: Kfz-Zulassung – So vermeidet man den Anmeldungs-Stress

Die Freude über ein neues Fahrzeug, sei es ganz neu oder gebraucht, findet zuweilen ein jähes Ende, wenn es an die Zulassung geht. Meist macht schon der Gedanke schlechte Laune: Stundenlanges Warten an den Schaltern und dann hat man, ist man endlich an der Reihe, vermutlich noch eine Kleinigkeit vergessen und darf am nächsten Tag wiederkommen. Hier einige Tipps, damit der Gang zur Zulassungsstelle nicht zum Alptraum wird.

Ein Neuwagen oder auch ein Gebrauchtfahrzeug muss von Privatpersonen bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes angemeldet werden. Wer einen Gebrauchten anmelden möchte, sollte sicherheitshalber den Kaufvertrag mitnehmen, einige Ämter wollen diesen nämlich sehen.

Außerdem müssen folgende Papiere mitgeführt werden:

Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift beziehungsweise gültiger Reisepass, alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (falls vorhanden) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und II, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer; die Deckungskarte auf Papier entfällt), Nachweis der gültigen Haupt- und gegebenenfalls Abgasuntersuchung sowie, falls vorhanden, die alten Kennzeichen.

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern sind außerdem eine schriftliche Einwilligungserklärung und die Personalausweise beider Elternteile erforderlich. Sollte es nicht möglich sein, die Pkw-Zulassung selbst durchzuführen, benötigt der Beauftragte zudem einen gültigen Ausweis sowie eine entsprechende Vollmacht. Sie sollte die persönlichen Daten des Fahrzeughalters sowie die Einverständniserklärung zur Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer beinhalten. Denn für die Zulassung des Autos ist seit Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Wer einen Oldtimer anmeldet benötigt zusätzlich ein Gutachten, das die Einstufung als historisches Fahrzeug belegt.

Im Normalfall läuft die Zulassung in fünf Schritten ab:

Ein Sachbearbeiter prüft die vorgelegten Dokumente; es erfolgt die Erteilung eines Kennzeichens (dazu Zulassungsantrag unterschreiben); Bezahlung der Zulassungsgebühr (Quittung zur Vorlage nicht vergessen); Kennzeichen prägen lassen und kaufen; am Schalter die gesiegelten Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere abholen.

Wunschkennzeichen

Wer ein persönliches Wunschkennzeichen haben möchte, kann dies – sofern die Kombination noch verfügbar ist – beantragen. Allerdings werden dafür rund 15 Euro extra fällig. Die Gebühren für die Anmeldung sind nicht bundeseinheitlich geregelt und variieren je nach Zulassungsstelle.

Übrigens: Statt des Fahrzeugscheins und Fahrzeugbriefs werden bei Neuanmeldungen heute die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt. Bei Änderungen, wie etwa einer Ummeldung, werden Schein und Brief auf der Zulassungsstelle durch die Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Ansonsten besteht aber keine Umtauschpflicht.

Was häufig vergessen wird:

Auch wer nur auf die andere Straßenseite umzieht, bei jedem Adresswechsel muss auch das Fahrzeug umgemeldet werden. Zusätzlich zu den bei einer Anmeldung nötigen Unterlagen, müssen dann die alten Nummernschilder mitgenommen werden. Wer lediglich innerhalb des Wohnortes umzieht, kann sie selbstverständlich behalten. Wen es jedoch in einen neuen Landkreis verschlägt, benötigt neue Kennzeichen.

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