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Bootsanhänger
Bevor man in See stechen kann, müssen Jolle oder Jacht mit einem Transportanhänger zum jeweiligen Einsatzort geschleppt werden. Dabei sollten einige grundlegende Sicherheitshinweise beachtet werden, damit das Boot auch sicher über Land „schippert“.
Dafür ist zunächst ein ausreichend großer Anhänger mit genügend Auflagefläche gefragt. Deren Untergrund sollte so rutschsicher wie möglich sein. Zudem empfehlen sich über die Kielrollen hinaus, die das Auf- und Abladen des Bootes erleichtern, zudem Seitenrollen für einen besseren Halt.
Zum Sichern des Bootes sind auch Gurte vonnöten. Hierfür lässt die Straßenverkehrsordnung nur spezielle Zurrmittel zu, die der EU-Norm DIN EN 12195-2 entsprechen müssen. Darüber geben entsprechende Etiketten auf den Gurten Aufschluss. Sollte eine solche Kennzeichnung nicht vorhanden sein, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld drohen. Mit einer solchen Strafe muss auch rechnen, wer Hanf- oder Textilseile zur Befestigung des Bootes auf dem Anhänger verwendet.
Zu einer sicheren Fixierung sind außerdem stabil verankerte Ösen nötig, in die die Gurte eingehakt werden. Mindestens vier Zurrgurte sind an möglichst vielen Anschlagpunkten zu befestigen. Dabei sollte die Zurrkraft jedes einzelnen Gurts am besten rund der Hälfte des Bootsgewichts entsprechen.
Beim Bootsanhängers darf in Europa eine Breite von 2,55 Metern nicht überschritten werden. Die Länge eines solchen Gespanns ist hierzulande auf 18 Meter begrenzt. Bei einem überstehenden Mast geht für 100 Kilometer auch eine Gesamtlänge von 20,75 Metern durch. Für längere Strecken sind es ohne Sondergenehmigung 19,50 Meter.
Der Fahrer des Zugfahrzeugs sollte darauf eingestellt sein, dass der Anhänger Angriffsfläche für Seitenwind bietet und das Gespann dadurch instabil werden kann. Bei Pendelbewegungen des Trailers raten Experten, die Fahrgeschwindigkeit deutlich zu vermindern. Zu beachten ist auch, dass sich der Bremsweg durch die Anhängelast spürbar verlängert.
Versichert sind Transportanhänger in der Regel über die Kfz-Haftpflicht. Das gilt allerdings nur, wenn der Trailer auch mit dem Zugfahrzeug verbunden, also angekuppelt ist. Sicherheitshalber empfiehlt vorher eine kurze Rücksprache mit dem Versicherer.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 06.07.2016 aktualisiert am 06.07.2016
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