Ratgeber Nebelfahrt – Nicht auf Technik verlassen

Nebel hat seine Tücken. Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für die Technik. Die in modernen Autos integrierten Lichtsensoren erkennen die schwierigen Lichtverhältnisse nur schlecht und schalten meist zu spät das Licht ein. Der ADAC rät deshalb bei Nebel und Frühnebel manuell das Licht anzuschalten, damit Autos rechtzeitig erkannt werden.

Von Nebel spricht man bereits, wenn die Sichtweite geringer als ein Kilometer ist. Blickt man schon nach 200 Metern nur noch vor eine weiße Wand, gilt der Nebel als stark. Vor allem dieser ist für Autofahrer gefährlich und verlangt angepasste Geschwindigkeit sowie eingeschaltetes Abblendlicht. Bei Nebel sollte auf keinen Fall das Fernlicht eingeschaltet werden, denn die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht und verschlechtern dadurch nochmals die Sicht.

Unter 150 Meter Sichtweite dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, Nebelschlussleuchten hingegen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern. Sonst kann der nachfolgende Verkehr geblendet werden. Bei unnötigem Einsatz werden 10 bis 25 Euro Bußgeld fällig. Das gilt natürlich auch, wenn nach dem Durchfahren des Nebelfeldes vergessen wird, die Schlussleuchte auszuschalten. Bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf die Geschwindigkeit auch auf Autobahnen nicht über 50 km/h liegen.

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