Ratgeber: Notdürftig freigekratzte Scheiben kosten

Im Winter müssen vor dem Start in den Arbeitstag häufig erst die Autoscheibem vom Eis befreit werden. Das ist zwar lästig, doch für die Sicherheit unabdingbar. Generell gehören die gesamte Frontscheibe, die Seitenfenster und auch die Heckscheibe des Fahrzeugs vom Eis befreit. Wer nur ein kleines Guckloch freilegt, riskiert, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu übersehen.

Nicht nur die eigene Sicherheit wird so aufs Spiel gesetzt: Besonders andere Verkehrsteilnehmer sind gefährdet. Kommt es zu einem Unfall, kann der Kfz-Versicherer in der Vollkaskoversicherung die Leistung einschränken, wenn grobe Fährlässigkeit den Crash verursacht hat, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer bis zu 5 000 Euro in Regress nehmen. Außerdem müssen die Autofahrer bei nur notdürftig freigekratzten Scheiben mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Der Motor darf übrigens während des Kratzens nicht laufen, auch dann droht ein Verwarnungsgeld.

Wer sich die allmorgendliche Arbeit erleichtern will, sollte am Abend zuvor entweder die Windschutzscheibe mit einer Folie abdecken oder eine Wärmflasche mit heißem Wasser im Fahrzeuginneren dicht an der Scheibe positionieren. Zur guten Sicht in der kalten Jahreszeit gehören auch tadellos arbeitende Scheibenwischer. Vor allem in den heißen Sommermonaten wird das Gummi der Wischerblätter hart und porös, so dass die Wischer Schlieren ziehen. Daher kann ein Austausch der Blätter ratsam sein. Dem Wischwasser ist im Winter ausreichend Frostschutz beizugeben. Außerdem empfiehlt sich die Reinigung der Innenseite der Windschutzscheibe. Dort bildet sich im Laufe der Zeit ein leichter Belag, der die Sicht beeinträchtigt.

In regelmäßigen Abständen sollte auch die Fahrzeugbeleuchtung überprüft werden. Ihr kommt gerade in der dunklen Jahreszeit eine hohe Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr zu. Meistens braucht man für die Kontrolle von Scheinwerfern und Rückleuchten noch nicht einmal auszusteigen: Auch beim Parken vor einer Wand ist zu erkennen, ob alles funktioniert. Kaputte Leuchten sind unverzüglich zu wechseln, da andernfalls sowohl im Stadtverkehr als auch auf Landstraßen Fußgänger möglicherweise zu spät erkannt und wichtige Meter beim Bremsen verschenkt werden. Verschmutzte Scheinwerfer müssen gereinigt werden, da sie die Lichtstärke mindern und zudem durch den Streueffekt den Gegenverkehr blenden können (www.versicherung-und-verkehr.de).

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