Ratgeber Scheinwerfer – Tagfahrlicht reicht bei Dämmerung nicht

Viele moderne Autos haben inzwischen Tagfahrlicht und Lichtsensor an Bord. Diese schalten das Abblendlicht bei Bedarf automatisch ein oder aus.

Für alle anderen gilt:

Das Abblendlicht muss laut Straßen-Verkehrsordnung (StVO) Paragraph 17 immer während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sicht erfordert eingeschaltet werden. Eine vom Gesetzgeber festgelegte Uhrzeit gibt es nicht.

Deshalb sollten laut ADAC die Scheinwerfer lieber zu früh als zu spät eingeschaltet werden. Die Tagfahrleuchte allein reicht nicht, denn diese ist nur vorn am Auto angebracht, die Rückleuchten bleiben dunkel. Daher ist ein Fahrzeug nur mit eingeschaltetem Tagfahrlicht bei Dämmerung für den nachfolgenden Verkehr kaum erkennbar.

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