Ratgeber: Schrauber-Werkstatt richtig versichern – Wenn die Knarre zum Hausrat zählt

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Wer viel am Auto schraubt, sammelt über die Jahre erstaunliche Werte in Form von Werkzeugen und Ersatzteilen an. Häufig ist die kleine Werkstatt in der Garage oder einer angemieteten Halle aber nicht richtig versichert. Mit kleinem Aufwand kann man dem abhelfen.

Der einfachste Weg zur Absicherung des Schrauber-Inventars führt in der Regel über die Hausratversicherung. Das ist relativ unproblematisch, solange etwa die Garage direkt ans Haus angeschlossen ist. Wer die Werkstatt auf einem Garagenhof oder in einer Halle außerhalb des eigenen Grundstücks untergebracht hat, sollte mit der Versicherung klären, ob sie die Werkstatt als mitversichert akzeptiert. Tut sie das nicht, sollte man laut den Experten von „Oldtimer Markt“ versuchen, die Hausratversicherung um die Werkstatt zu erweitern oder eine Inhaltsversicherung aus dem gewerblichen Bereich abschließen. Entsprechende Produkte hat fast jede Assekuranz im Programm.

Voraussetzung dafür, dass die Versicherung im Schadensfall auch zahlt, ist aber in der Regel eine Mindestsicherung gegen Einbruch. Vorhängeschlösser und klapprige Fenster reichen hier nicht. Zudem dürfen brennbare Flüssigkeiten wie Kraftstoffe oder Lacke nur in haushaltsüblichen Mengen gelagert werden – ansonsten kann sich die Versicherung nach einem Brand querstellen.

Vor allem aber sollte sich der Werkstattbesitzer einen Überblick über den Wert seines Hausrats verschaffen, um keine Unterversicherung zu riskieren. Es empfiehlt sich daher, eine genaue Inventarliste über Werkzeuge wie Knarren-Sätze, Schraubenschlüssel oder Schlagschrauber zu erstellen und gleich auch die Wiederbeschaffungskosten für Gebrauchtes zu recherchieren. Auch Ersatzteile sollten aufgenommen werden. Denn die Versicherung zahlt nicht nur den Zeitwert, sondern steht für die Anschaffungskosten gleichwertiger Güter grade.

Wird durch Brand, Vandalismus oder Diebstahl ein in der Werkstatt geparktes Fahrzeug beschädigt, tritt meist die Kasko-Versicherung dafür ein. Allerdings nur, wenn es sich um ein Auto oder Motorrad mit gültiger Zulassung handelt. Bei Oldtimern gibt es zudem häufig die sogenannte Allgefahren-Deckung, die auch nach der Abmeldung noch eine Weile weiter läuft. Noch länger schützen sogenannte Restaurierungs-Policen, die für bis zu 30 Jahre abgeschlossen werden können. 

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