Ratgeber. Worauf beim Versicherungswechsel zu achten ist

Wer seine Kraftfahrzeug-Versicherung wechseln möchte, muss sich beeilen: Die Kündigung muss bis zum Stichtag 1. Dezember 2010 bei der Versicherung eingehen. Grund genug für die Versicherungen, im Endspurt um die Gunst der Kunden jetzt mit neuen Tarifen und Bedingungen aufzuwarten. Damit der Autofahrer sich bei der Qual der Wahl richtig entscheidet und der Wechsel reibungslos verläuft, rät der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), zunächst einmal zu prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im selben Umfang akzeptiert wie der jetzige Anbieter, denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Gesellschaften Verträge auch ablehnen. 

Wer kündigt, sollte sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen. Wird die Zeit bis zum Stichtag knapp, ist die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ratsam.

Billig ist nicht immer gut. Vielmehr schützt der Blick ist Kleingedruckte im Fall der Fälle vor bösen Überraschungen, Die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl sollte für mindestens sechs Monate sicher sein. In wirklich guten Verträgen umfasst der Schutz sogar zwölf Monate und mehr. Um für alle Fälle gewappnet zu sein, ist für den ZDK bei der Haftpflicht eine Deckungssumme vom 100 Millionen Euro ein Muss.

Der Autofahrer sollte sich nicht das Zepter aus der Hand nehmen lassen und auf die freie Wahl der Werkstatt achten. Bei einer vereinbarten Werkstattbindung überlässt er die Schadenregulierung hingegen der Versicherung. Das kann eventuell Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen des Herstellers gefährden.

Der ADAC rät, auch bei der eigenen Versicherung noch einmal nachzuhaken. Möglicherweise gibt es auch dort inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Dabei sollten gleich auch die Angaben wie Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung überprüft werden.

Es empfiehlt sich, den alten Vertrag zum 1. Januar erst dann zu kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist, denn Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer aber frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter.

Übrigens: Wer den Kündigungsstichtag verpasst, hat noch eine Chance. Wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall eingetreten Ursache ist, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, etwa wenn der Tarif durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Die Selbstbeteiligung kann bei der Vollkasko und bei der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den Selbstbeteiligungen aber gar nicht so hoch, so dass sich in diesen Fällen eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt, meint der ADAC.

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