Recht – Auch Mofa-Fahrerlaubnis kann entzogen werden

Weil für das Mofa-Fahren keine Fahrerlaubnis nötig ist, kann sie eigentlich auch nicht entzogen werden. Besonders rücksichtslosen Fahrern kann das Führen eines Leichtkraftrades trotzdem untersagt werden, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervorgeht.

Der betroffene Mofafahrer war bereits mehrfach wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung im Verkehr verurteilt worden. Dass das keine Versehen waren, dokumentierte der Aufkleber „Ich fahre so, um Sie zu nerven“ auf seinem Fahrzeug. Da für das Fahren mit einem Mofa maximal eine Prüfbescheinigung, jedoch keine Fahrerlaubnis im juristischen Sinne nötig ist, konnte der Mann zunächst nicht von erneuten Straftaten mit seinem Fahrzeug abgehalten werden. Als der Mofafahrer ein verlangtes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorbrachte, untersagten ihm die Behörden die Nutzung des Mofas im Straßenverkehr.

Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht urteilte. Schließlich begehe der Mofa-Fahrer seine Straftaten seit vielen Jahren mehr oder minder nach demselben Muster und behindere durch gezieltes Verhalten den nachfolgenden Verkehr – mit der entsprechenden, teils erheblichen Gefährdung für diesen, erläutert die Deutsche Anwalthotline das Urteil.

 

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