Recht: Aus Tiefgarage ausfahrende Autos bei Unfall meist schuldig

Aus einer Tiefgarage ausfahrende Autofahrer müssen besonders umsichtig sein. Kommt es beim Einbiegen in die Straße oder in den öffentlichen Parkplatz zu einem Unfall, trifft den aus der Ausfahrt herauskommenden Fahrer oft die hauptsächliche Schuld. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor.

Im verhandelten Fall war ein BMW-Fahrer aus einer Tiefgarage auf einen davor befindlichen Parkplatz gefahren. Dabei stieß er mit einem anderen Pkw zusammen, dessen Fahrer in diesem Augenblick mit nachweislich überhöhter Geschwindigkeit die Tiefgaragenausfahrt passierte. Weil man sich über die Schuldfrage nicht einig werden konnte, klagte der BMW-Fahrer, der den Raser für den Unfall verantwortlich sah.

Doch das Landgericht gab auch dem Kläger schuld. Den Fahrer des BMW trifft demnach trotz allem ein überwiegendes Verschulden an dem Unfall. Denn wer aus einer Tiefgarage ausfährt, hat sich grundsätzlich so zu verhalten, wie jemand, der sich aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr einreiht. Laut den ARAG-Experten muss er also besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein (LG Regensburg, Az. 2 S 244/09).

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