Recht: Baum weg bei Behinderung der Einfahrt

Behindert ein neu gepflanzter Baum die Einfahrt eines Grundstücks, kann der Eigentümer die Entfernung desselben verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover nun entschieden.

Im Rahmen der Neugestaltung einer Straße hatte die Stadt vor der Grundstückseinfahrt einer Anwohnerin ein Beet angelegt und dort eine Linde gepflanzt. Die Hauseigentümerin verlangte daraufhin, das Beet samt Baum wieder zu entfernen, damit sie ungehindert ihre Hofeinfahrt nutzen könne.[foto id=“349768″ size=“small“ position=“left“]

Die Richter gaben ihr Recht:

Ein Pflanzbeet unmittelbar vor der einzigen Zufahrt zu einem Grundstück anzulegen, sei rechtswidrig. Denn die Einfahrt auf das Grundstück sei dadurch wesentlich erschwert worden, so die Richter laut dem Deutschen Anwaltverein in ihrem Urteil (VG Hannover, Az. 7 A 4096/10 und 7 B 4097/10).

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