Recht: Das ändert sich 2014

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2014 kommen auf Kraftfahrer Änderungen im Bußgeldkatalog zu. Außerdem gibt es für Verkehrsteilnehmer und Reisende Neuerungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Recht und Touristik. In Deutschland tritt ab dem 1. Mai ein neues Punktsystem in Kraft. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, die Eintragungsgrenze liegt dann bei 60 statt 40 Euro. Die Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.

Bußgeldkatalog[foto id=“447841″ size=“small“ position=“right“]

Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog. Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer, teilte der ADAC mit.

Warnwestenpflicht

Ab Juli 2014 gilt auch in Deutschland die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein.

Reform des „Idioten-Tests“

Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.

[foto id=“498196″ size=“small“ position=“left“]Und im Ausland?

In der Schweiz gilt ab dem 1. Januar 2014 die Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind Fahrzeuge die vor dem 1. Januar 1970 zum ersten Mal zugelassen worden sind. Für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer gilt ebenfalls ab Anfang Januar eine neue Promille-Grenze von 0,1. In Polen soll 2014 das Netz der mautpflichtigen Straßen ausgeweitet werden.

Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.

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