Recht: Defekte Autogasanlage – Kein Ersatz für Benzinkosten

Baut eine Werkstatt eine fehlerhafte Autogasanlage in einen Pkw ein, muss sie nicht für die entgangenen Tankkosten-Vorteile aufkommen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Geklagt hatte eine Autofahrerin, die in ihren Wagen eine Autogasanlage hatte einbauen lassen. Die Technik funktionierte von Anfang an nicht korrekt, so dass die Anlage zwei Jahre später nach mehreren Reparaturversuchen ausgebaut werden musste. Die Frau verlangte daraufhin neben der Erstattung der Einbaukosten und dem kostenlosen Ausbau 1.600 Euro Ausgleich für die entstandenen Mehrkosten durch den überwiegenden Benzinbetrieb.

Während die Richter ihr in den ersten beiden Punkten Recht gaben, wiesen sie die Forderung nach Schadenersatz zurück. In der Begründung heißt es laut dem Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte, die Autofahrerin müsse sich die Mehrkosten auf die ersparten Einbaukosten von 1.900 Euro anrechnen lassen. (Az.: 13 U 59/11)

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