Recht: Doppelte Bestrafung nach Verkehrssünde im Ausland möglich

Wer im Ausland wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann in Deutschland mitunter erneut bestraft werden. Die deutsche Verfassung verbietet zwar grundsätzlich eine doppelte Bestrafung, allerdings gilt dieser Grundsatz nur für Verurteilungen innerhalb Deutschlands und gegenüber bestimmten Ländern wie unter anderem den EU-Mitgliedsstaaten, mit denen ein gesondertes Abkommen besteht.

Bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall in anderen Staaten oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss und einer Strafe durch das jeweilige Land kann also auch die deutsche Justiz tätig werden und ein (weiteres) Strafverfahren einleiten. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt.

Im verhandelten Fall musste eine Frau aus Baden-Württemberg wegen Alkohols am Steuer in der Schweiz umgerechnet rund 400 Euro zahlen, außerdem erhielt sie ein zweimonatiges Fahrverbot in Liechtenstein und der Schweiz. Ein Jahr später verurteilte sie ein deutsches Gericht wegen desselben Delikts zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro und zu einem zweimonatigen, in Deutschland geltenden Fahrverbot. Eine solche Doppelbestrafung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Menschenrechtskonventionen, so die Richter (BvfG, Az. 2 BvR 38/06).

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Gast auto.de

September 17, 2009 um 10:43 am Uhr

hallöli auto-fan,

wie ich sehe hast du am 15.9. ganz fleissig und intensiv geschrieben. über abzocke, doppelbestrafung etc. und auch das man das am 27.9. ja ändern könne wenn man sein kreuzchen an der richtigen stelle setzen würde!!! nur wo und wem man sein kreuzchen geben soll haste noch nicht gesagt. wie die vergangenheit beweist kungelt doch jeder mit jedem um an die macht bzw ans ruder zu kommen. nicht umsonst haben die politiker das schwampeln erfunden. jetzt hatten wir 4 jahre schwarz / rot. obwohl doch die spd vor der letzten wahl immer gesagt hatten mit den schwarzen machen sie es nicht. um wenigstens etwas das sagen zu haben, haben sie es doch getan. jetzt im vorfeld würden sie ja gerne mit den grünen doch die bekommen sicherlich nicht genug stimmen um damit schwarz /gelb zu überbieten. da bekommen ja die linken mehr stimmen, aber mit denen will man ja erst recht nicht sagen roten von der spd. sollte es jedoch reichen wenn rot/links ihre stimmen zusammenlegen dann tun sie es auf jedenfall. dem macht haben ist was geiles, und machtgeil ist jede partei, egal welche. und um das zu erreichen werden die eigen ankündigungen im vorfeld der wahl verraten und verkauft. mir ist noch die äußerung von müntefering im ohr ,, das es doch eine unverschämtheit von den wählern ist die spd an den wahlversprechen zu messen. an was soll man den parteien sonst messen??? nur die angela hat wort gehalten als sie den vorschlag der spd zur erhöung der mwst. auf 18% ablehnte und sagte 18%, mit uns nicht. neenee wir hatten da schon still und heimlich 19% im auge und das kam ja dann auch promt.
ALSO SAG DOCH MAL WAS AM 27.9. gewählt werden soll. ich geh auf jedenfall wählen sonst hab ich die an der backe die ich nun wirklich nicht haben will und das sollte jeder in deutschland tun. taucher

Gast auto.de

September 15, 2009 um 11:20 pm Uhr

Die Rechtsprechung hält einer verfassungsgerichtlichen Klage nicht Stand. Viele scheuen den weg, ob wohl sie diese selbst ohne Anwalt gehen können.

15.09.2009. Siegfried, XX1893@aol.com

Gast auto.de

September 15, 2009 um 9:12 pm Uhr

Als Gastkommentar: Auf welche Verfassung beruft sich denn die Gerichtsbarkeit??

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