Recht: Doppelte Bestrafung nach Verkehrssünde im Ausland möglich

Wer im Ausland wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt wird, kann in Deutschland mitunter erneut bestraft werden. Die deutsche Verfassung verbietet zwar grundsätzlich eine doppelte Bestrafung, allerdings gilt dieser Grundsatz nur für Verurteilungen innerhalb Deutschlands und gegenüber bestimmten Ländern wie unter anderem den EU-Mitgliedsstaaten, mit denen ein gesondertes Abkommen besteht.

Bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall in anderen Staaten oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss und einer Strafe durch das jeweilige Land kann also auch die deutsche Justiz tätig werden und ein (weiteres) Strafverfahren einleiten. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt.

Im verhandelten Fall musste eine Frau aus Baden-Württemberg wegen Alkohols am Steuer in der Schweiz umgerechnet rund 400 Euro zahlen, außerdem erhielt sie ein zweimonatiges Fahrverbot in Liechtenstein und der Schweiz. Ein Jahr später verurteilte sie ein deutsches Gericht wegen desselben Delikts zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro und zu einem zweimonatigen, in Deutschland geltenden Fahrverbot. Eine solche Doppelbestrafung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Menschenrechtskonventionen, so die Richter (BvfG, Az. 2 BvR 38/06).

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Gast auto.de

September 15, 2009 um 7:29 pm Uhr

Viele beiträge bezihen sich auf die kommende wahl, Absoluter Schmarren. Egal wen ihr wählt Rechtz links oder eine der bestehneden großen, es wird sich nix ändern,
Da bei gesetzgebung einfach nur die politiker und nicht das Volk gefragt sind. unsere vertreter haben ihr doch recht gutes einkommen das sie selber bestimmen, ist schon mal das erste was einfach keine demokratie ist.

Gast auto.de

September 15, 2009 um 3:59 pm Uhr

Werden unsere Richter auch verurteilt wenn sie Fehlurteile aussprechen? NEIN
Weil § 1 Der Richter hat immer Recht. § 2 Sollte der Richter mal Fehler machen tritt automatisch § 1 in Kraft.

Gast auto.de

September 15, 2009 um 2:52 pm Uhr

Beschämend, einfach beschämend, was sich die Deutsche Justiz wieder einmal leistet+++

Gast auto.de

September 15, 2009 um 2:47 pm Uhr

Die Doppelbestrafung klingt wie ein Witz. Und dann sprechen die Richter in Deutschland ihre Urteile " Im Namen des Volkes"….. wer es glaubt wird seelig.

Gast auto.de

September 15, 2009 um 1:51 pm Uhr

Richtig straft die grossen Raubritter Finanzmafiakomplizien am 27.9. ab.
Und wenn ihr Bänkster und Politiker hier mitlest-immer schön den Fluchthubschrauber in Bereitschaft halten und ja den Piloten oder dessen Familie nicht so abzocken sonst wirft er euch über dem wütenden Volk raus und nicht im Exil in Absurdistan wo ihr euch gegenseitig……….

Gast auto.de

September 15, 2009 um 1:46 pm Uhr

Wer die Bußgeldkataloge zwischen den Ländern CH, F, u. D vergleicht wird fest-
stellen, wie hoch die Geldstrafen i. d. CH schon angesetzt sind. Kommt hinzu das
die CH ihre Kameras an allen unmöglichen Stellen aufstellt, Mülleimer, in Ampeln
etc. so verwundert es doch, daß man für das gleiche Delikt in der ach so gerechten
BRD nochmals bestraft wird. Das ist Abzocke pur! Nachdem den Banken die Milliarden in den A…. gesteckt bekommen haben, ist es nur allzuverständlich, daß
man krampfhaft nach neuen Geldquellen sucht. Da ist sich die Legislative, die Judikative und die Exekutive einmal wieder total einig. Fazit: Sich einen guten Anwalt nehmen und am 27.09.2009 den Regierungsparteien die rote Karte zeigen!.

Gast auto.de

September 15, 2009 um 1:42 pm Uhr

Vielfach sind die Strafen im Ausland ja höher, als in Deutschland. Sollte in einem solchen Fall kein Abkommen bestehen, kann man dann sicher davon ausgehen, dass man in einem 2. Verfahren in Deutschland für die "zuviel erlittene Strafe" entschädigt wird. Oder verschärft man in diesen Fällen einfach rückwirkend das deutsche Strafrecht, dann passt es ja auch wieder !!

Gast auto.de

September 15, 2009 um 1:20 pm Uhr

lieber jogi
vielleicht liest du diese zeilen noch:
du hast noch nicht den unterschied zwischen alkohol am steuer und doppelbestrafung verstanden, deine emotionen in ehren.
bevor du ausführungen der anderen als schwachsinn bezeichnest, solltest du nochmal beim jogi-bär in die durchblick-schule gehen!

Gast auto.de

September 15, 2009 um 1:11 pm Uhr

Die meisten Polizisten sind arme Schweine und haben keinen Spass daran den Müllmann der Nation zu spielen und ihren Kopf zu riskieren,es bringt auch nichts sich mit den Bereitschaftsschlägertrupps Schlachten zu liefern,wenn es soweit ist muss die Infrastruktur und die Telekommunikation zerstört werden .Dann ist es ein unfähiger Koloss der leicht umgekippt werden kann.
Wichtig ist es auch befreundete Beamte ,Bundeswehrler und allgemein die Menschen aufzuklären was hier in diesem Lande getrieben wird damit die auf der richtigen Seite stehen-bei der DDR hat es ja auch funktioniert-sogar ganz friedlich.
Glühbirnenverbot,Schrottgeld,Eselspässe(LEIDER DIE FALSCHEN ESEL),Steuerabzocke,Internetüberwachung.Autofahrerauspressung,Bänkster und Politikmafia die unsere Spar und Rentengelder sich aneignen,bals in diesem Theater noch Autobahnmaut und Feinstaubsteuer-es reicht-straft sie schon bei der Wahl ab und erklärt es jedem.
Lest über Bilderberger und was die so vorhaben-neue Weltordnung und Weltwährung und macht euch bereit dass zu verhinden.
Lest Hartgeld.com,Infokrieger,alles Schall und Rauch,Michael Winkler,gelbes Forum dann wisst ihr bald was sich da zusammenbraut und dass unsere eigenen Leute ihr Volk verkaufen

Gast auto.de

September 15, 2009 um 12:51 pm Uhr

Es liest sich in diesem Artikel tatsächlich sehr ungerecht, doch wenn man sich die Mühe macht die Urteilsbegründung zu lesen, wird man feststellen, dass die bereits im Ausland verhängte Strafe auf die in Deutschland Verhängte angerechnet wurde, und dies in solchen Fällen auch immer geschehen muss.
Siehe: WeWeWe.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/06/2-bvr-38-06.php
Insofern wird eine Hinrichtung im Ausland kein Lebenslänglich in Deutschland nach sich ziehen können ;o)
Es läuft also darauf hinaus, dass eine Verurteilung im Ausland nur dann einer erneuten Strafverfolgung in Deutschland entgegensteht, wenn das Auslandsrecht per Abkommen als ausreichend abgesegnet wurde. Durch diese Praxis wird verhindert, dass man für eine Straftat im Ausland nach deutschem Ermessen unter Umständen lächerlich billig wegkommt – durch Schmiergeldzahlungen oder Vitamin B in korrupten Systemen. Mancherorts sind Kapitalverbrechen gegenüber Frauen z.B. auch nur Kavaliersdelikte.
So ab hier darf wieder populistisch gewettert werden, denn ich empfinde mich als Autofahrer auch als Melkkuh der Nation und warte gespannt auf die PKW-Maut – die Vollstreckungs-Infrastruktur ist ja bereits vorhanden..

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