Recht: Führerscheinentzug für Falschparker

Auch Falschparken kann den Führerschein kosten. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, der seinen Wagen wiederholt regelwidrig abstellte und dadurch 18 Punkte im Flensburger Zentralregister ansammelte.

Seine Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis hat das Verwaltungsgericht Neustadt abgelehnt. Durch das Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil.

Dabei ist es unerheblich, welche Verstöße begangen wurden. Maßgeblich für den Eintrag in Flensburg ist eine Geldbuße von jeweils mindestens 40 Euro; das war bei dem Falschparker der Fall (Az.: 3 L 664/10.NW).

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