Recht: Für Schaden aufkommen liegt im Ermessen der Versicherung

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Für Schadensersatzansprüche bei Autounfällen aufzukommen, liegt im Ermessen der Versicherung. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.

Im verhandelten Fall ist die Versicherungsnehmerin mit ihrem Pkw auf ein bremsendes Taxi aufgefahren. Die Fahrerin hielt sich für unschuldig. Der Schaden wurde trotzdem von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, und die Prämie der Versicherten hochgeschraubt. Sie klagte vor Gericht, bekam aber kein Recht.

Das Landgericht Coburg urteilte im Sinne des Versicherungsunternehmens, da es im Ermessen der Versicherung liegt, ob sie für Schadensersatzansprüche aufkommt oder nicht. Auch die Annahme der Fahrerin, sie sei unschuldig, ist dann belanglos, zitiert der Bund der Versicherten (BdV) das Gericht. Die Erhöhung der Prämie kann die Versicherte nur noch abwenden, indem sie den Schaden selbst bezahlt. (Landgericht Coburg, Az.: 32 S 15/09).

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