Recht: Halteverbot auf Taxiplatz – Abschleppen auch ohne Behinderung

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Wer mit seinem Auto auf einem Taxistellplatz parkt, darf sich nicht wundern, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird. Er muss die vollen Kosten tragen – auch wenn durch das Falschparken kein Taxifahrer behindert wurde, wie nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einmal bekräftigt hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer seinen Pkw auf einer leeren Taxistand abgestellt – trotz des gut sichtbaren Halteverbots-Schildes. Kaum zehn Minuten später rückte der Abschleppdienst an und nahm das Fahrzeug an den Haken. Die entstandenen Kosten in Höhe von 143 Euro sowie das Bußgeld von 64 Euro wurden dem Falschparker in Rechnung gestellt. Dieser verweigerte jedoch die Zahlung mit dem Hinweis, es seien keine Taxen behindert worden, da er sich alleine auf dem Taxistand befunden habe.

Das Urteil

Die Richter sahen das anders. Das Fahrzeug sei eindeutig ordnungswidrig auf dem Taxistand abgestellt worden, weswegen Bußgeld und Abschleppmaßnahme nicht zu beanstanden seien. Auch wenn noch genug Platz für Taxen vorhanden sind, darf der Autofahrer das absolute Halteverbot nicht einfach ignorieren, erläutert die Deutsche Anwaltshotline das Urteil. (Az.: 14 K 3550/13)    

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