Recht im Winter – Verhalten bei Schnee und Eis

Wenn in den nächsten Tagen und Wochen vermehrt Schnee auf die Straßen rieselt, müssen Autofahrer besonders vorsichtig unterwegs sein. Und ein paar zusätzliche Regeln beherzigen, wie der ADAC rät. Selbstverständlich sollte eine geeignete Winterausrüstung vorhanden sein.

Dazu gehören nicht nur Winterreifen, sondern auch Schneeketten, die bei bestimmten Strecken vorgeschrieben sein können. Auch Allradfahrzeuge müssen dann an mindestens einer Antriebsachse Ketten aufziehen – sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten, auch ohne die bald kommende Winterreifenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss bei einer Kontrolle 20 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Der doppelte Betrag ist fällig, wenn der Verkehr dadurch behindert wird. Obendrauf gibt es noch einen Punkt in Flensburg.

Damit freie Sicht gewährleistet ist, muss das Scheibenwasch-Wasser ein Frostschutzmittel enthalten – andernfalls drohen die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen. Um weitere 10 Euro teurer wird es für den, der nicht alle Scheiben freikratzt, sondern nur mit einem kleinen Guckloch fährt. Ebenfalls frei sein müssen Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten, Dach und Motorhaube. Umweltsünder, die ihren Motor im Stand warmlaufen lassen, können mit 10 Euro verwarnt werden.

Man wird sich auch bei starkem Schneefall kaum damit herausreden können, dass Verkehrszeichen nicht erkennbar waren. Das gilt vor allem für solche, die schon durch ihre Form erkennbar sind, wie beispielsweise Stop- oder Vorfahrtschilder. Diese müssen immer beachtet werde, sonst droht ein Bußgeld. Kein Verbot, sondern ein Gebot: Schneeräumdiensten und Streuwagen immer die Vorfahrt lassen und ausreichend Abstand halten. Denn sie machen den Weg frei.

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