Recht: Lkw-Fahrer haftet bei Unfall auf schneeglatter Fahrbahn

Bei Schneechaos sind immer viele Lkw in Unfälle verwickelt. Ist der Fahrer aufgrund seiner Fahrweise für den Crash verantwortlich, muss er für den entstandenen Schaden mitunter selbst aufkommen. Die Lkw-Versicherung kann zumindest einen Teil der Kosten von ihm zurückverlangen. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.

Im verhandelten Fall war ein Trucker an einem Wintertag mit dem Lkw seines Arbeitgebers unterwegs. Es schneite stark und irgendwann auf der Strecke waren die Räumfahrzeuge den Schneemassen nicht mehr gewachsen. Trotzdem setzte der Fahrer seine Fahrt mit einer Geschwindigkeit von 70 bis 80 km/h fort, bis er die Gewalt über seinen Sattelzug verlor und in ein Waldstück neben der Straße rutschte. Das Fahrzeug musste aufwendig geborgen werden. Die Vollkaskoversicherung des Arbeitgebers musste dafür abzüglich der Selbstbeteiligung 17 368,98 Euro zahlen, die sie vom Fahrer zurückverlangte.

Hierüber hatte das Landgericht Potsdam zu entscheiden. Die Richter warfen dem Fahrer vor, seine Fahrgeschwindigkeit sei allenfalls bei normalen Fahrbahnverhältnissen angemessen gewesen. Er sei deutlich zu schnell gefahren und habe gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen, wonach die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen ist (§ 3 StVO). Deshalb müsse er grundsätzlich für den entstandenen Schaden aufkommen. Zu seinen Gunsten sei allerdings zu berücksichtigen, dass er beim Führen eines so schweren Sattelzuges ein Risiko trage, das weit außerhalb des Verhältnisses zu seinem Monatslohn stehe. Deshalb könne er keinesfalls auf die gesamte Schadensumme in Anspruch genommen werden. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sieht in solchen Fällen eine Beschränkung der Haftung auf ein dreifaches Monatseinkommen vor. Der Trucker musste sich deshalb mit 4 500 Euro an dem Schaden beteiligen (LG Potsdam, Az. 6 O 170/07 //ZfS 2010,97//).

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