Recht: Nutzungsausfall bei älteren Autos

Wer einen unverschuldeten Verkehrsunfall erleidet, verzichtet häufig auf einen Mietwagen und nimmt stattdessen für die Dauer der Reparatur die so genannte Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch.

Bei Young- und Oldtimern ist diese niedriger als bei neueren Pkw. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) nun entschieden.

Die Details…

Im verhandelten Fall ging es um einen elf Jahre alten BMW M3. Für die Bemessung der Nutzungsentschädigung existieren Tabellen, bei denen die Entschädigungsbeträge für den täglichen Ausfall bezüglich der einzelnen Autotypen eingetragen sind. Normalerweise können die Beträge in voller Höhe geltend gemacht werden. Nach Ansicht des Brandenburgischen OLG muss aber dem Alter eines Autos Rechnung getragen werden. Ist das Auto über zehn Jahre alt, ist eine Herabstufung um zwei Tabellenwerte vorzunehmen (Brandenburgisches OLG, Az.: 12 U 160/06, SVR 2007, VII).

mid/win

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Lexus UX 300h: Neue innere Werte

Lexus UX 300h: Neue innere Werte

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

zoom_photo