Recht: Parkverbote und Tempolimits – Samstag ist ein Werktag

Recht: Parkverbote und Tempolimits - Samstag ist ein Werktag Bilder

Copyright: R+V24

Bestimmte Tempolimits und Parkverbote gelten laut Zusatzschild nur „werktags“. Darunter fällt auch der Samstag. Viele Autofahrer bedenken das nicht, wie laut Deutscher Anwaltauskunft zahlreiche einschlägige Klagen belegen. Doch die samstäglichen Knöllchen haben vor Gericht in der Regel Bestand.

Der „Werktag“ ist nämlich entgegen eines verbreiteten Fehlurteils nicht mit den normalen „Arbeitstagen“ von Montag bis Freitag gleichzusetzen. Stattdessen ist er für Juristen der Gegenbegriff zu „Sonn- und Feiertag“. Verkehrsschilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen das Zusatzschild „Mo. – Fr.“. (Auswahl an Urteilen: Oberlandesgericht Hamm, 2 SS OWi 127/01; BGH VIII ZR 206/04).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

zoom_photo