Recht: Quietschende Bremsen sind erheblicher Mangel

Quietschende Bremsen sind bei einem Fahrzeug der gehobenen Klasse ein erheblicher Mangel. Sie berechtigen den Halter, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Das Oberlandesgericht Schleswig begründet sein Urteil damit, dass Komfort zu den wichtigen Eigenschaften eines solchen Pkw gehöre. Bei dem verhandelten Fall wollte die Käuferin eines Mercedes-Benz CLS 500 mit einem Netto-Wert von rund 75 000 Euro von ihrem Kaufvertrag zurücktreten. Zuvor war die Frau wegen quietschender Bremsen mehrfach in der Werkstatt gewesen, wo das Problem laut „Autohaus“ nicht behoben werden konnte.

Als sie das Fahrzeug daraufhin zurückgeben wollte, weigerte sich der Verkäufer mit der Begründung, quietschende Bremsen würden den Komfort zwar mindern, die Fahrtüchtigkeit aber nicht beeinträchtigen (OLG Schleswig, Az.: 14 U 125/07).

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