Recht: Schutzkleidung für Motorradfahrer geboten

Auch bei heißen Temperaturen sollten Motorradfahrer auf ausreichende Schutzkleidung achten. Andernfalls müssen sie selbst bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einer Kürzung ihrer Ansprüche wegen Mitverschuldens rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Brandenburg hervor.

Im entschiedenen Fall war es zu einer schweren Kollision zwischen einem Autofahrer und einem Motorrad gekommen. Unstrittig traf den Biker keine Schuld. Er forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro sowie eine Rente von monatlich 250 Euro. Das Landgericht und das Oberlandesgericht hielten dagegen 14 000 Euro für ausreichend. Der Zweiradfahrer hatte umfassende Verletzungen, Prellungen und Platzwunden am Bein, die operativ versorgt werden mussten.

Nach Ansicht der Richter wären diese Verletzungen nicht oder zumindest nicht so schwer eingetreten, wenn er Motorradschutzkleidung statt lediglich einer Stoffhose getragen hätte. Die Richter wiesen darauf hin, dass bei Motorradunfällen mit einer Quote von 80 Prozent besonders die Beine betroffen sind. Zwar gebe es noch keine gesetzliche Regelung, Motorradschutzkleidung zu tragen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht sei aber gerade wegen der besonderen Verletzungsgefahr normale Bekleidung unverantwortlich.

Deshalb käme in solchen Fällen ein deutliches Mitverschulden zum Tragen. Seine Bewertung dehnte das Gericht ausdrücklich auch auf „kleine Maschinen“ aus (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 29/09// DAR 2009,649).

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Markus Müller

Juli 27, 2010 um 11:05 am Uhr

Finde das Urteil steht auf wackeligen Füßen, aber ich würde auch nie ohne entsprechende Schutzkleidung Motorrad fahren. Weil eben schon ein Sturz vom Fahrrad echt weh tun kann ("Schotterflechte" oder schlimmer…)

Gast auto.de

Juli 24, 2010 um 10:18 pm Uhr

Diese Argumentation halte ich für fragwürdig. Demnach käme konsequenterweise auch für einen Radfahrer eine Mitschuld zum tragen, wenn dieser von einem unachtsamen Autofahrer umgefahren wird. Wäre er selbst in einem Auto unterwegs gewesen hätte er weniger schwere Verletzungen davongetragen… .

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