Recht: Unfall in der Fahrstunde – Nicht immer ist der Lehrer schuld

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Bei einem Unfall während der Fahrstunde wird nicht grundsätzlich der Fahrlehrer zur Verantwortung gezogen. Zwar gilt dieser juristisch als Führer des Fahrzeugs, hört sein Schüler jedoch nicht auf seine Anweisungen oder handelt grob fahrlässig, kann er laut der Rechtschutzversicherung D.A.S eine Teilschuld zugewiesen bekommen.

Gerichte berücksichtigen in einschlägigen Urteilen immer den Ausbildungsstand des Fahrschülers. Hätte er den Unfall mit seinen bereit erworbenen Fahrkenntnissen leicht vermeiden können, trägt er eine Mitverantwortung und muss gegebenenfalls für Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners oder am Fahrschulwagen aufkommen. Gleiches gilt, wenn er unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand oder gegen die Anweisungen des Fahrlehrers gehandelt hat.

Keine Konsequenzen befürchten muss der Fahrschüler aber bei Unfällen, die aus üblichen Anfängerfehlern resultieren. Etwa, wenn er das Auto beim Anfahren am Hang abgewürgt und beim Zurückrollen mit dem folgenden Fahrzeug kollidiert. Gerichte entscheiden in solchen Fällen in der Regel gegen den Auffahrenden; erfahrene Fahrer müssen bei der Fahrt hinter Fahrschulautos mit Fehlern rechnen. Daher ist ein erhöhter Sicherheitsabstand angebracht.

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