Recht: Werbung mit Garantie ist verbindlich

Wer mit einer Neuwagengarantie wirbt, muss diese auch gewähren. Selbst dann, wenn der Kunde beim Autokauf keinen speziellen Garantievertrag abgeschlossen hat.

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun entschieden. Geklagt hatte ein Autokäufer, dem der Hersteller Garantieleistungen mit dem Hinweis verweigerte, dass kein Garantievertrag vorläge. Der Hersteller hatte aber zum Zeitpunkt des Kaufs auf seiner Homepage für das entsprechende Modell eine dreijährige Garantie ausgelobt.

Die Richter entschieden laut dem Magazin „kfz-betrieb“, dass der Anbieter sich an diesem Versprechen messen lassen müsse. Die Werbung reiche aus, einen Garantieanspruch zu begründen. Der Käufer muss nicht mehr beweisen, dass ein entsprechender Vertrag zustandgekommen ist (OLG Frankfurt, Az.: 4 U 85/08).

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