Recht: “Winterreifenpflicht“ für verfassungswidrig erklärt

Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandsgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt.

Hergang

In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche gefahren, ins Rutschen geraten und in ein Schaufenster geschliddert. Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und wegen einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung sollte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Betroffene.

Teilschuld

Während das Amtsgericht Osnabrück beide Gründe für das Bußgeld gelten ließ, verurteilten die Richter den Fahrer nur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, nach der Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet sind, erklärten die urteilenden Juristen jedoch für verfassungswidrig.

Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als „ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen“ anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).

{VOTING}„Winterreifenpflicht“

Eine rechtsverbindliche Winterreifenpflicht, die vorschreibt, in welchem Zeitraum die Bereifung eines Fahrzeugs umzustellen ist, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gelten Bestimmungen, die besagen, dass der Fahrzeughalter dafür Sorge zu tragen hat, den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet am Verkehrsgeschehen teilzunehmen. Und das schließt, neben einer angepassten Fahrweise, die Bereifung des Autos mit ein.

Versicherung

Der Richterbeschluss des OLG legt nun nahe, dass die Berücksichtigung der technischen Komponente, im konkreten Fall die Bereifung, unberücksichtigt bleibt. Wie sich jedoch im Schadensfall Versicherungen bei der Regulierung von Schäden auf winterlichen Straßen verhalten werden, ist zunächst noch unklar. Eines steht jedoch fest: Letztlich bleibt die allgemeine Sorgfaltspflicht von Fahrzeughalter und -führer von der richterlichen Entscheidung unberührt.

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Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 9:29 pm Uhr

Diese Richter haben sie nicht alle auf der Reihe – sorry – die Dummheit unter den Beamten in Deutschland greift immer weiter um sich!!

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 9:14 pm Uhr

Manche lernen es nie.Das Urteil ist von Ostfriesen ausgesprochen worden.Wer verantwortungsvoll und vorausschauend fährt haut sich Winterreifen auf die Felgen.Die Versicherungen werden entsprechend die Prämie nach einem Unfall erhöhen.

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 7:56 pm Uhr

Winterreifen müssen zu 100% Pflicht sein. Wir wohnen hier in einem Wintersportgebiet. Hier fahren Urlauber mit Ski auf dem Dach und Sommerreifen vor. Durch fehlende Haftung auf der schneebedeckten Fahrbahn und durchdrehende Räder wird die Straße unnötig glatt gemacht.

An leichten Steigungen verursachen diese Fahrzeuge Behinderungen. Ich würde solche Fahrzeuge stilllegen, bis geeignete Winterreifen montiert sind.

Die Fahrer mit Sommerreifen sind hier jeden Winter erneut am schimpfen, wieso ist nicht geräumt usw.

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 6:41 pm Uhr

Ja und an genau den 20 Tagen bauen so deppen wie Du Unfälle wo meist auch noch die Falschen bei sterben^^

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 5:33 pm Uhr

ha wenn einer zu blöd ist zum fahren na selber schuld und in deutschland wird ja jeder vor den kadi gezogen egal wer es ist, oh nein die großen mit nen dicken geldbeutel bleiben da aussen vor nur die kleinen müssen

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 4:24 pm Uhr

Bei uns gab es die letzten 10 Jahre 20 Tage Schnee…..
Dafür braucht man keine Winterreifen.

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 3:55 pm Uhr

Wann muß ich Licht einschalten,bei manchen Dämmerts nie

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 2:22 pm Uhr

Wozu alles reglementieren, was sowieso schon allgemein in §1 Abs. 2 StVO geregelt ist. Wer mit nicht an die Witterungsverhältnisse angepasster Bereifung behindert, gefährdet oder schädigt, hat eindeutig eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dazu braucht es keine Spezialnorm.

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 1:13 pm Uhr

Formaljuristisch ist das Urteil richtig, sofern man eine teleologische Beurteilung des Gestzestextes außer acht lässt. Das bedeutet, dass ein "Durchnittsbürger" unter dem Begriff "geeignete Bereifung" versteht, dass es sich um zugelassene Winterreifen mit ausreichendem Profil handeln muss. Das muss zumindest bei "Flachlandtirolern" bezweifelt werden – und so wird auch das Urteil der Oldenburger Richter verständlich. Beim Gestzgeber herrscht also Nachbesserungsbedarf. Der unbestimmte Begriff "geeignete Bereifung" muss also durch den Begriff " zugelassene Winterreifen" ersetzt werden. Nur dann herrscht Rechtssicherheit. Das ist wichtig für die Frage des (Mit)Verschuldens, Leistungsauschluss der Kaskoversicherung etc.

Gast auto.de

Juli 18, 2010 um 12:46 pm Uhr

Ich muß mich doch wundern. Winterreifen sind nicht Schneereifen, sondern solche für Temperaturen unter +5°C und solche temperaturen "gibt es in einigen Teilen Deutschlands nicht"???!?

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