Recht: Zweimal geblitzt und nur einmal bezahlt

Wird ein Autofahrer kurz hintereinander zwei Mal geblitzt, kommt er unter Umständen mit nur einem Knöllchen davon.

In einem verhandelten Fall fuhr eine Frau statt mit den erlaubten 80 km/h mit 143 km/h über die Autobahn, als sie geblitzt wurde. Nur eine Minute und elf Sekunden später blitzte es bei 136 km/h ein zweites Mal. Kurz darauf erhielt sie zwei Bußgeldbescheide: einen über 275 Euro mit zwei Monaten Fahrverbot und einen über 150 Euro mit einem Monat Fahrverbot.

Als sie dagegen Einspruch einlegte, fand sie vor Gericht kein Gehör. Es ergingen zwei Urteile, wobei im Ergebnis für das erste Foto ein Bußgeld von 100 Euro mit einem Monat Fahrverbot verhängt wurde. Die Klägerin legte Rechtsbeschwerde ein. Hierdurch kam sie letztlich mit einem blauen Auge davon. Im Normalfall wären ihre Rechtsmittel vergeblich gewesen. Darauf wiesen die Richter eindeutig hin. Nach „einhelliger Auffassung“ der Gerichte und auch der Literatur werden mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die auf einer Fahrt begangen werden, nicht als einheitliche Tat, sondern getrennt und damit verschärft bewertet.

Der vorliegende Fall stelle aber eine besondere Situation dar. Der absolute Ausnahmefall sei darin zu sehen, dass die Klägerin auf derselben Autobahn innerhalb von nur 71 Sekunden auf einer errechneten Gesamtfahrstrecke von nur 2,3 Kilometern zweimal vom Radar erfasst wurde. Die Strecke war durchgängig und ohne Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Deshalb sei von einer Tat auszugehen, der zweite Bußgeldbescheid hätte damit gar nicht erlassen werden dürfen. Statt mit 425 Euro Gesamtbußgeld und drei Monaten Fahrverbot kam sie letztlich mit 100 Euro und einem Monat Fahrverbot aus der Sache heraus (OLG Hamm, Az.: 2 Ss Owi 297/09// ZfS 2009, S. 651).

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