Reform des Verkehrszentralregisters – Punkte richtig verteilen

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Die Punktereform wirft ihre Schatten voraus. Auch wenn sie erst zum 1. Mai 2014 wirksam wird, sollten Autofahrer jetzt schon einiges beachten. Vor allem, wenn aktuell die Eintragung neuer Punkte in der Verkehrssünderkartei droht.

Kern der Neuregelung ist eine komplette Umstellung des Punktesystems. So wird der Führerschein bereits bei acht Punkten entzogen, im Gegenzug wird die Zahl der für Vergehen vergebenen Punkte aber reduziert. Wichtiger noch, zumindest aus heutige Perspektive: Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte um bis zu fünf Jahre hemmt, entfällt.

Das kann sich zunutze machen, wer bereits über Punkte in Flensburg verfügt und von einem neuerlichen Eintrag bedroht ist. In diesem Fall ist laut dem Deutschen Anwaltverein das Spiel auf Zeit angesagt. „In der überwiegenden Zahl der Fälle wird zu empfehlen sein, laufende Bußgeldverfahren in ihrer Bearbeitung soweit zu verzögern, dass sie erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragen werden“, so Rechtsanwältin Daniela Mielchen. Dadurch würden die neuen Punkte auf dem Flensburger Konto nicht die Löschung der alten Einträge hemmen.

Die gegenteilige Empfehlung gilt für Autofahrer ohne Punkte. Eventuell anstehende Einträge sollten möglichst noch vor dem Stichtag im Mai erfolgen. Denn damit fallen sie unter die aktuelle Tilgungsfrist von zwei Jahren. Diese wird mit der Reform auf 2,5 bei einfachen und 5 Jahre bei schweren Verstößen erhöht.

Generell empfehlen die Juristen, vor dem Inkrafttreten der Reform den aktuellen Punktestand noch zu senken. Denn zum Mai des kommenden Jahres entfallen auch viele der derzeit noch bestehenden Möglichkeiten zum Punkteabbau.

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