Schwere Zeiten für kleine Autohändler und Mehrmarkenvertrieb

Im Rahmen der Revision der EU-Wettbewerbsregeln und der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) werden sich die Vertriebsregeln für den Verkauf und die Wartung von Neuwagen ab 2013 ändern.

Laut EU-Kommission habe sich der Wettbewerb beim Neuwagenvertrieb in den letzten Jahren stark verbessert, sodass bestimmte sektorspezifische Klauseln entfallen sollen, die sich nach Ansicht der Brüsseler Kommission als unwirksam oder kontraproduktiv erwiesen hätten und zudem höhere Vertriebskosten verursachten, berichtet der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

Die geringeren Vertriebskosten aufseiten der Hersteller und Händler werden sich auch in niedrigeren Preisen für die Konsumenten niederschlagen. Das hofft jedenfalls EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Der neue Rechtsrahmen soll eine flexiblere Organisation diverser Vertriebsnetze ermöglichen, in denen laut Prognose der Kommission Händler, die mehrere Marken führen, und Händler, die ausschließlich die Fahrzeuge eines Herstellers vertreiben, nebeneinander existieren.

Eine „ausgewogene“ Sache ist die 2013 in Kraft tretende Vereinfachung der Wettbewerbsregeln für den Verband der europäischen Automobilhersteller ACEA. Die Experten der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) rechnen laut ARCD allerdings mit einem Verschwinden von Mehrmarken-Händlern zugunsten konzessionierter Verkaufsstätten.

In der Kritik steht das Auslaufen der bisherigen Regelung auch beim Vorsitzenden der CSU-Gruppe im EU-Parlament, Markus Ferber (EVP). Er spricht von einem „falschen Rückschluss“. Das von der Kommission konstatierte Mehr an Wettbewerb könne nach seiner Auffassung auch durch die Ausnahmeregelungen ermöglicht werden. „Können Hersteller und Importeure den Mehrmarkenvertrieb nun wieder einschränken, bewegen wir uns wieder in die entgegengesetzte Richtung“, erläuterte Ferber. „Da könnten am Ende vor allem die kleinen Händler nicht mehr mithalten“, so die Befürchtungen des Augsburger EU-Abgeordneten.

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