Service: Urlaubsfahrt mit Reisemobil und Caravan

Die Hauptreisezeit rückt immer näher. Und somit kommen auch der Caravan und das Reisemobil vermehrt zum Einsatz. Um die Urlaubsfreuden ungetrübt genießen zu können sollten die Reisemobilisten vor Fahrtantritt einiges beachten.

Das zulässige Gesamtgewicht sollte bei Caravans und Reisemobilen auf keinen Fall überschritten werden, warnt Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Der Spielraum ist oft gering und deshalb sollte das Gepäck gut geplant werden. Um die Zuladung zu ermitteln wird am besten vom zulässigen Gesamtgewicht die so genannte „Masse im fahrbereiten Zustand“ abgezogen. Wenn die Zuladung nicht ausreicht gibt es beim Hersteller und Händler verschiedene Möglichkeiten, um das zulässige Gesamtgewicht individuell zur Steigerung der Auflast zu erhöhen. Bei Einsatz von Dachgepäckträgern muss die zulässige Dachlast beachtet werden. Beim Reisemobil sollte zudem auch auf die Achslast geachtet werden. Die Werte sind oft direkt am Fahrzeug vermerkt oder vom Hersteller zu erfahren.

Beim Caravangespann spielen gebremste und ungebremste Anhänger- sowie Stütz- und Hinterachslast des Zugfahrzeugs eine große Rolle .Die Stützlast sollte im Hinblick auf größte Fahrstabilität möglichst maximal ausgeschöpft werden. Sie wirkt sich auf das[foto id=“24650″ size=“small“ position=“right“] Zugfahrzeuggewicht aus. Schwere Gegenstände sollten in Bodennähe im Bereich der Achsen verstaut werden, damit der Schwerpunkt so tief wie möglich liegt. Beim Einladen darauf achten, dass die Gegenstände auf rutschfesten Unterlagen und gegebenenfalls mit Seilen befestigt sind. Keinesfalls sollte das Heck schwer beladen werden, da es bei Fronttrieblern die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst. Leichtes Gepäck kann auch in Hochschränken verstaut werden.

Beim Dachgepäck sollte der Fahrer sich die neue Höhe des Fahrzeugs bewusst machen. Wegen des hohen Schwerpunktes sollte langsamer in die Kurven gefahren werden. Damit Wank- und Kippneigungen vermieden werden sollten Spur- und Richtungswechsel nur vorsichtig vorgenommen werden. Besonders sollte auf Brücken und beim Überholen von Lkw auf Seitenwind geachtet werden.

Generell ist es ratsam, das alle Fahrer des Gespanns oder des Reisemobils vor Fahrtantritt ein Sicherheitstraining absolvieren. So können die Verhaltensweisen des Fahrzeugs in verschiedenen Situationen kennen gelernt werden und es kann im Ernstfall besser reagiert werden.

[foto id=“24651″ size=“small“ position=“left“]Wenn ein solches Gefährt gemietet wird, sollte auf eine ausführliche Einführung bestanden werden. Im besten Fall gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Angestellter vom Vermieter eine kurze Einführungsrunde mit den Mietern absolviert.

Seit 1998 dürfen Caravan-Kombinationen in Deutschland auf Autobahnen und Schnellstraßen 100 km/h fahren. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2010. Um in den Tempo-100-Genuss zu kommen, sind auch „alte“ Caravans entsprechend nachrüstbar. Mit amtlich anerkannter Bestätigung – beispielsweise von der GTÜ – erhalten Sie dann von der Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung, die nur für den betreffenden Anhänger gilt und mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist und eine Tempo-100-Plakette, die Sie am Heck des Caravans anbringen müssen.

Reisemobile bis 3,5 t dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Reisemobile über 3,5 t sind außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt.

Vor Fahrtantritt nach einer längeren Standzeit das Reisemobil einer technischen Überprüfung unterzogen werden. Batterien, Beleuchtung, Bremsen, Hupe und Betriebsflüssigkeiten sowie die Gültigkeit der Prüfplakette (Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung) sollten unter die Lupe genommen werden. Beim Reifenprofil sind gesetzlich 1,6 mm vorgeschrieben, empfohlen sind vier mm. Die GTÜ weist darauf hin das die Reifen ab dem Produktionsdatum höchsten sechs Jahre alt sein dürfen. Das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer in den letzten vier Ziffern auf dem Reifen. Das vorletzte Ziffernpaar steht für die Kalenderwoche, das letzte Ziffernpaar gibt das Jahr an.

Die GTÜ betont, dass der der Aufenthalt von Personen im Caravan während der Fahrt grundsätzlich verboten ist. Im Reisemobil dürfen sich die Passagiere im „Wohnraum“ aufhalten, sofern geeignete Rückhaltesysteme vorhanden sind.

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