Sicherheit an Bushaltestellen – Bei Warnblinker Überholverbot

Der Bus ist das sicherste Verkehrsmittel für den Weg zur Schule. Gefährlich werden kann es aber an Haltestellen. Besonders riskante Stopps fährt der Bus daher mit eingeschalteter Warnblinkanlage an. Für Autofahrer gelten dann besondere Regeln.

Nähert sich der Bus mit eingeschalteten Blinkern der Haltestelle, darf er vom nachfolgenden Verkehr nicht mehr überholt werden. Darauf weist nun der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin. So sollen vor allem Unfälle mit Kindern verhindert werden, die die Fahrbahn eilig und unachtsam queren. Sobald der Bus mit Warnblinker an der Haltestelle steht, darf er im Schritttempo passiert werden; auch auf der Gegenfahrbahn sind maximal 7 km/h erlaubt. Ausnahmen bestehen bei baulicher Trennung der Spuren, etwa durch einen Mittelstreifen. Und auch bei Schrittgeschwindigkeit gilt: eine Gefährdung von Fußgängern muss ausgeschlossen sein.

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