Elektroautos

Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektroautos

Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektroautos Bilder

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Weitere Fördermaßnahme für E-Mobile: Firmen sollen künftig 50 Prozent der Anschaffungskosten gewerblich angeschaffter Elektrofahrzeuge bereits im ersten Investitionsjahr abschreiben können. So lautet ein Vorschlag des jetzt veröffentlichen 4. Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE), über den die Bundesregierung am 3. Dezember entscheiden soll.

Nachholbedarf bei der Ladeinfrastruktur

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) begrüßt den Vorschlag der NPE, sieht jedoch weiterhin Nachholbedarf bei der Ladeinfrastruktur. Denn die Forderung nach einer einheitlichen und diskriminierungsfreien Ladeinfrastruktur, die alle Elektrofahrzeuge nutzen können, bleibt in dem Bericht außen vor.

Schnellladestationen nach der CCS-Norm

Stattdessen plädieren die Verfasser des Berichts für eine einseitige Ausrichtung der Schnellladestationen nach der CCS-Norm (Combined Charging Standard). Diese Ladesäulen können jedoch eine große Zahl der derzeit auf dem Markt befindlichen Elektromobile mit „Chademo“-Schnittstelle – wie sie etwa die japanischen Hersteller nutzen – nicht nutzen, kritisiert ein ZDK-Sprecher. Damit würden nicht nur viele Autofahrer ausgeschlossen; auch der Verkauf weiterer Fahrzeuge mit Chademo-Anschluss könnte gebremst werden. Sogenannte „Multicharger“-Ladestationen könnten dagegen beide Standards bedienen und hätten in Deutschland und anderen europäischen Ländern ihre Praxistauglichkeit nachgewiesen.

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