KFZ-Versicherung

So sparen Fahranfänger bei der Versicherung

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Fahranfänger und die Autoversicherung – das ist eine ziemlich teure Kombination. Normalerweise. Doch es gibt ganz einfache Tricks, um die Kosten für Haftpflicht und Kasko im Schnitt um knapp ein Drittel zu senken.

So etwa durch das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Überraschend: Nur etwa die Hälfte der Jugendlichen nutzt diese Möglichkeit. Ein Fahranfänger als Mitbenutzer des elterlichen Autos verdoppelt im Schnitt die Versicherungsprämie. Doch mit Hilfe des begleiteten Fahrens ab 17 lässt sich deutlich sparen. Im Vergleich zu einem 18-jährigen Fahranfänger sind im ersten Jahr bis zu 43 Prozent weniger Prämie drin, so Annika Krempel, Versicherungsexpertin bei Finanztip. Der 17-Jährige – oder im Zweifelsfall seine Eltern – zahlt dann zwar ein Jahr länger für die Versicherung, dafür ist die Prämie in den Folgejahren niedriger. „Die Investition zahlt sich daher auch langfristig oft aus“, so Krempel.

Im Schnitt kostet das erste Jahr mit den Eltern auf dem Beifahrersitz 31 Prozent weniger, als wenn ein 18-Jähriger direkt unbegleitet auf den Verkehr losgelassen wird. Wenn der Jugendliche dann ein Jahr Fahrpraxis hat und sein eigenes Auto versichert, reduziert sich die Prämie im zweiten Jahr im Schnitt um 20 Prozent. Zehn Prozent Rabatt sind drin, wenn der Nachwuchs auch als Volljähriger das Auto der Eltern benutzt.

Auch bereits volljährige Fahranfänger können eine Menge sparen: „Das Auto als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Sprössling als Fahrer eintragen“, rät Annika Krempel. „Denn ein Zweitwagen wird in der Regel mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft – normal wäre für Fahranfänger die schlechteste Klasse 0. Durch den höheren Schadenfreiheitsrabatt lassen sich mehrere Hundert Euro sparen.“ Wird das Auto nach einigen Jahren Fahrpraxis auf den Sprössling umgemeldet, kann er den Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen. Das ist auch für junge Fahrer ratsam, die erst nach einigen Jahren ein eigenes Auto versichern möchten. Auch wenn ein Verwandter sein Auto aufgibt oder den Zweitwagen verkauft, können Schadenfreiheitsklassen weitergegeben werden.

Wer seinen Wagen nicht über die Eltern versichern möchte, sollte sich nach einem Familientarif erkundigen, der bei den meisten Anbietern angeboten wird. „Auf Vergleichsportalen sind diese Tarife allerdings nicht zu finden“, heißt es bei Finanztip.

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