Sprit sparen mit Fahrgemeinschaften

Für Berufspendler bietet sich die Bildung von Fahrgemeinschaften an, um Benzinkosten zu senken und den öffentlichen Nahverkehr zu meiden.

Die derzeit rekordverdächtigen Benzinpreise zwingen viele Autofahrer, sich nach Alternativen umzuschauen. Neben dem häufig zeitraubenden und nicht immer preisgünstigen öffentlichen Nahverkehr bietet sich für Berufspendler an, eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sowohl Fahrer als auch Mitfahrer sparen Kosten.

 

Bei allen Vorteilen sollte der jeweilige Fahrer sich auch der Risiken bewusst sein. Wenn mehrere Personen sich zusammenschließen, um in einem Kraftfahrzeug unter Teilung der Kosten eine gemeinsame Autofahrt anzutreten, entsteht dadurch rechtlich bereits eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die Absprache zwischen Fahrer und Mitfahrer verlässt den reinen Gefälligkeitsbereich und es werden[foto id=“407547″ size=“small“ position=“right“] sowohl Rechte als auch Pflichten begründet. Kann ein vereinbarter Termin beispielsweise nicht eingehalten werden, so muss der Fahrer die Mitfahrer von seiner Verspätung rechtzeitig unterrichten, damit diese sich um Alternativen kümmern können. Wird ein Termin aus Gleichgültigkeit nicht eingehalten, setzt sich der Fahrer auch Schadensersatzansprüchen z.B. Erstattung von Taxi-Kosten aus. Alle Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft sollten um Unmut oder Missverständnisse zu vermeiden, die getroffenen Abmachungen schriftlich fixieren und durch Unterschrift bestätigen.

Häufig wird verdrängt, dass sich ein Unfall ereignen und dabei ein Mitfahrer verletzt werden könnte. Fahrer bzw. Halter haften aber laut ARAG Experten auch bei unentgeltlicher Mitnahme eines Fahrgastes für einen schuldhaft verursachten Schaden. Die Halterhaftung geht sogar noch weiter und erfasst auch unverschuldet verursachte Schäden. Diese werden zwar überwiegend durch Versicherungsleistungen, meist der KFZ-Haftpflichtversicherung, gedeckt. Es sind aber Fallkonstellationen denkbar, die nach den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, oder aber die im Versicherungsvertrag vereinbarte Deckungssumme übersteigen. Ohne Versicherungsschutz haften Fahrer bzw. Halter persönlich mit dem Privatvermögen. Es ist daher zu empfehlen, für diese Fälle die Haftung so weit wie möglich einzuschränken beziehungsweise auszuschließen. Ein solcher Haftungsausschluss sollte aus Beweisgründen schriftlich fixiert und vom jeweiligen Mitfahrer unterschrieben werden.

Soll eine Kostenteilung vereinbart werden, dann muss man bei der Festsetzung der Höhe darauf achten, dass nicht in den gewerblichen Bereich vorgedrungen wird. Die Beträge dürfen weder kostendeckend sein, noch darüber hinausgehen, das heißt, der Fahrer muss für seinen Anteil selbst aufkommen. Andernfalls müsste der Fahrer zum Beispiel noch ein Gewerbe anmelden und einen Personenbeförderungsschein erlangen. Zur Ermittlung des Preises müssen die auf sechs Jahre zu verteilende Abschreibung, Spritverbrauch, Wartungskosten und Versicherung zusammengerechnet und durch die Jahresfahrleistung geteilt werden. Der so ermittelte Kilometerpreis ist dann durch die Personenzahl der Fahrgemeinschaft inklusiveFahrer zu teilen.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Fahrzeugwert 24.000 Euro; Wartungskosten im Jahr 500 Euro; Versicherungskosten im Jahr 800 Euro; Verbrauch sieben Liter Diesel; Dieselpreis 1,55 Euro; Jahreslaufleistung 20.000 km. Fahrergemeinschaft besteht aus insgesamt vier Personen.

 

Zusammenzurechnen sind: 4.000 (24.000 : 6) + 500 + 800 + 2 170 (Dieselgesamtkosten pro Jahr bei 20.000 km) = 7 470 Euro. Diese sind dann durch die Jahreslaufleistung von 20 000 km zu teilen, was 0,37 Euro/km = 37,0 Cent/km ergibt. Da zur Fahrgemeinschaft vier Personen gehören, hat jede Person einen Viertel, damit 9,25 Cent/km pro km zu zahlen.

 

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