Tagfahrlicht sinnvoll? Bei Fahrrädern leicht umsetzbar

Was bei Motorrädern seit 1988 Vorschrift ist und in den allermeisten Fällen auch eingehalten wird, wird auf breiter Ebene immer wieder diskutiert: das Tagfahrlicht, und zwar für alle Teilnehmer. Der Vorteil liegt eigentlich auf der Hand: Je früher ein Verkehrsteilnehmer zu sehen ist, desto sicherer ist er unterwegs.

So weit, so klar. Die Gefahr liegt darin, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer, sprich Fußgänger und Fahrradfahrer bei einem generellen Tagfahrlicht-Gebot im allgemeinen Lichtermeer unterzugehen drohen. Denn Fahrzeuge, die nicht ab Werk mit einem Tagfahrlicht – ab 2012 Pflicht bei Neuwagen – ausgerüstet sind, müssen wohl oder übel aufs Abblendlicht zurückgreifen. In Österreich wurde laut dem Pressedienst Fahrrad die Pflicht, bei Tag mit Licht zu fahren, nach nur zwei Jahren wieder abgeschafft, nachdem die Unfallzahlen stark angestiegen waren.

Technisch wäre die Umsetzung beim Fahrrad kein größeres Problem: Der leichtgängige Nabendynamo erleichtert das permanente Fahren mit Licht enorm, herkömmliche mechanische Dynamos hingegen erschweren bei älteren Fahrrädern das Treten. Dazu kommt noch, dass die Frontleuchte häufig falsch eingestellt ist, was den Effekt fast gänzlich zunichte macht.

Mittlerweile gibt es auf dem Markt jedoch auch Scheinwerfersysteme, die unabhängig von der Einstellung noch mit weiteren LEDs bestückt sind, die in alle Richtungen strahlen. Als sicherheitsrelevantes Zubehör ist die Verwendung eines solchen Tagfahrlichts sicherlich zu begrüßen.

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