Tempo 100 mit Anhänger nur unter bestimmten Voraussetzungen

Pkw mit Anhänger dürfen unter bestimmten Voraussetzung jetzt 100 km/h schnell fahren. Gleiches gilt für den Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und für Kraftomnibusse mit Anhängern. Um die Genehmigung zu erlangen, haben es Käufer eines neuen Gespanns am einfachsten. Sie können beispielsweise den neuen Wohnwagen auf 100 km/h ausgelegt bestellen und erhalten gegen Vorlage der Bestätigung des Herstellers bei der Zulassungsbehörde eine Bescheinigung sowie eine Plakette für Tempo 100, die am Heck des Anhängers angebracht werden muss. Gespanne, die bereits in Betrieb sind, müssen erst bei einer Prüforganisation vorgeführt werden.
Zugfahrzeug und Caravan müssen außerdem bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. So muss das Zugfahrzeug ein ESP mit Anhänger-Stabilisierung besitzen und bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse zugelassen sein. Zudem muss der Anhänger eine technische Einrichtung für die Stabilität bei höheren Geschwindigkeiten besitzen, etwa eine spezielle Sicherheitskupplung. Die Reifen des Caravans dürfen höchstens sechs Jahre alt und müssen bis mindestens 120 km/h ausgelegt sein.
Da die entsprechende gesetzliche Regelung der Straßenverkehrsordnung kompliziert ist, hat sowohl die Prüforganisation KÜS als auch der Chassis-Hersteller Al-Ko jeweils eine kostenlose Broschüre aufgelegt, die über die Voraussetzungen der Gespanne für Tempo 100 informieren. (presse@kues.de), www.alko.de .

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