Unfallexperten: Nur „echte“ Winterreifen fahren

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Autofahrer müssen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen lediglich mit M+S-Reifen unterwegs sein. Die Straßenverkehrsordnung verlangt nach solchen „Matsch- und Schnee“-Reifen. Unfallforscher raten aber allen Kraftfahrern zu echten Winterreifen. Neben dem M+S-Kürzel an der Reifenflanke steht bei diesen Reifen zusätzlich ein Schneeflocken-Symbol.

Ganzjahresreifen sind eine Alternative, die in weniger gebirgigen Regionen, beim überwiegenden Stadtverkehr und an Kompaktfahrzeugen durchaus genügend Sicherheit bieten. So überzeugt der Goodyear Vector 4Seasons in Tests mit ansehnlichen Wintereigenschaften. „Winterreifen bieten bei niedrigeren Temperaturen eine bessere Bodenhaftung als Sommerreifen“, so Bettina Zahnd-Sinzig, Unfallforscherin der AXA Winterthur. Wegen der unterschiedlichen Gummizusammensetzung der beiden Reifen habe man mit Sommerreifen bereits im Herbst und auf trockenen Straßen längere Bremswege, wenn die Temperatur sinkt. „Winterreifen sollten mindestens vier Millimeter Restprofiltiefe aufweisen und ab einer Temperatur von circa sieben Grad benutzt werden“, rät TÜV Rheinland-Sprecher Wolfgang Partz. Als Faustregel sollten Winterreifen von ‚O bis O‘ gefahren werden – also von Oktober bis Ostern.

Sommerreifen im Winter können Autofahrer teuer zu stehen kommen. Kommt es zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen kürzen. „Das gilt, wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind“, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus Berlin. Bessere Kasko-Policen schließen aber „grobe Fahrlässigkeits“- Fehler des Autofahrers mit ein. Prüfen müssen die Kunden aber, ob das auch für die Bereifung gilt.

Wer Opfer eines „Sommerreifen-Fahrers“ wird, braucht sich hingegen keine Sorgen zu machen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden in vollem Umfang. Ist die Haftungslage unklar, haben Winterpneu-Muffel schlechte Karten. Sie können, wenn die falschen Reifen ursächlich für den Unfall waren, eine gehörige Mitschuld am Unfall bekommen. Zudem müssen Autofahrer, die wider der Straßenverkehrsordnung bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen, das im nächsten Jahr sogar auf 60 Euro steigt. Das gilt für Mofa-, Motorroller- und Motorrad-Fahrer.

Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es laut der ARAG-Versicherung nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu. Bei winterlichen Straßenbedingungen sollte das Zweirad lieber stehen bleiben. Viel strenger als in Deutschland sind übrigens die Regeln in einigen Nachbarländern. Wer etwa in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden.

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