Unfallregulierung – Teures Gutachten muss bezahlt werden

Wer nach einem Unfall einen Gutachter benötigt, muss nicht immer das günstigste Angebot wählen. Das entschied jetzt das Amtsgericht Nürnberg, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem vorliegenden Fall wollte die Versicherung des Schädigers, dem die alleinige Haftung des Unfalls zugesprochen wurde, nur zwei Drittel der Gutachterkosten übernehmen. Die Assekuranz meinte, dass die Geschädigte auf einen billigeren Gutachter hätte zurückgreifen können.

Das sahen die Richter anders

Einem Geschädigten sei vor Erteilung des Gutachtenauftrags nicht zuzumuten mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen und sie zu vergleichen. (Az. 31 C 8164/10)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

zoom_photo