Unscharfes Blitzer-Foto – Verkehrssünder muss eindeutig identifizierbar sein

Ein unscharfes Blitzer-Foto zählt vor Gericht nicht als Beweis für eine Verkehrssünde. Die fotografierte Person muss eindeutig identifiziert werden, wie das Oberlandesgericht Bamberg nun entschieden hat.  

In dem konkreten Fall ging es um einen Autofahrerin, die wegen zu geringen Abstandes zum Vordermann zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden war. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte sie der Richter pauschal anhand des Fotos einer Videoüberwachungsanlage identifiziert. Die dort abgebildete Person war allerdings nur schwer zu erkennen, da sie eine Sonnenbrille trug und die Kinnpartie durch das Lenkrad verdeckt wurde. Daher hob das Oberlandesgericht das Urteil in zweiter Instanz wieder auf.  

Der Amtsrichter hätte in seinem Urteil Bezug auf die charakteristischen Gesichtsmerkmale nehmen müssen, die ihm die Identifikation der Frau möglich gemacht haben, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Aus dem Schneider ist die Autofahrerin allerdings noch nicht; das Verfahren wird zurück ans Amtsgericht überwiesen, damit der Richter sein Versäumnis möglicherweise nachholen kann. (2 Ss OWi 143/12)

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