Unterwegs auf der Autobahn: Viele Tabus

Von einer erholsamen Zeit am Urlaubsort trennt viele Reisende nur noch die lange Autofahrt. Meist führt sie über gut ausgebaute Autobahnen bis zum Ziel. Um sicher anzukommen, sind hier ein paar Regeln zu beachten.

Wie der Name bereits verrät, ist der Standstreifen nur für stehende respektive liegen gebliebene Autos gedacht. Nur wenn eine entsprechende Beschilderung oder die Polizei ausdrücklich zum Befahren des Seitenstreifens auffordern, ist eine Fahrt darüber erlaubt. Bei Staus oder einer Vollsperrung der Autobahn ist sie dagegen tabu, selbst wenn der Weg nur bis zur nächsten Ausfahrt führt. Der Fahrer bricht dabei nämlich gleich zwei Verkehrsregeln: Einerseits, dass nur links überholt werden darf. Andererseits, dass der Seitenstreifen kein Bestandteil der Autobahn ist. Wer sich Scherereien mit Ordnungshütern und entsprechende Bußgelder ersparen möchte, verzichtet auf eine entsprechende Fahrt.

Eine nette Geste ist das Ausweichen auf die linke Fahrspur, wenn an der Autobahnauffahrt andere Verkehrsteilnehmer auffahren wollen. Eine entsprechende Pflicht gibt es aber nicht. Auffahrende Fahrzeuge müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) warten. Deshalb sollten die bereits auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuglenker nur in Ausnahmefällen nach links ausscheren. Oft tauchen dort schnelle Sportwagen mit hoher Geschwindigkeit auf, wodurch es schnell zu einem Unfall mit großen Folgen kommen kann, was etliche Menschen bereits mit ihrem Leben bezahlen mussten. Und der auf die Autobahnauffahrende Autofahrer wird häufig selbst in die Kollision mit verwickelt.

Kommt es zum Stau, ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Der nachfolgende Verkehr wird so auf die Gefahr hingewiesen und kann rechtzeitig das eigene Tempo drosseln. Da Unfälle neben Baustellen zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsbehinderungen gehören, ist außerdem eine Gasse zu bilden, durch die Rettungsfahrzeuge zur Unfallstelle gelangen können. Auf zweispurigen Fahrbahnen muss der Durchlass mittig, bei drei Fahrstreifen zwischen der linken und mittleren Spur gebildet werden.

Ist endlich wieder eine freie Fahrt möglich, sind notorische Linksfahrer wohl das größte Ärgernis. Auch wenn sie langsamer sind als der nachfolgende Verkehr, wechseln sie nicht auf die rechte Fahrspur, selbst wenn diese frei ist. Wer nun auf die Idee kommt, rechts zu überholen, sollte den Gedanken schleunigst wieder verwerfen. Dies ist nämlich verboten. Ausnahmen dürfen laut der Deutschen Verkehrswacht nur bei stehendem und langsamem Verkehr gemacht werden. Übrigens: Die weit verbreitete Annahme, dass Kraftfahrzeuge mindestens 60 km/h fahren müssen, um die Autobahn nutzen zu dürfen, ist falsch. Das Fahrzeug muss eine solche Geschwindigkeit zwar schaffen können, der Fahrer darf allerdings auch langsamer fahren. Hiervon sollte man allerdings absehen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern.

Eine selbstverständliche, aber immer wieder erwähnenswerte Grundregel:

Wenden ist auf der Autobahn absolut tabu. Selbst wenn die Ausfahrt zum Wunschort verpasst wird, können Autofahrer nicht einfach umkehren und zurückfahren. Bis zur nächsten Ausfahrt in Fahrtrichtung ist der Autobahn zu folgen. Dort abgefahren, kann über die erneute Auffahrt in die Gegenrichtung ordnungsgemäß zum gewünschten Zielort zurückgekehrt werden, oftmals sind auch Über-Land-Fahrten zum Ziel möglich.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo