Urlaubsfahrt – Andere Länder – andere Strafen

Wer mit dem Campingwagen oder Wohnmobil in fremde Länder reist, hat hinterher viel zu erzählen. Geschichten über Knöllchen mit saftigen Geldstrafen sollten nicht dazu gehören. Da in vielen Ländern andere Sitten und Regeln als bei uns herrschen, sollte man sich auf einen Campingurlaub entsprechend vorbereiten rät die Fachhandelskette Intercaravaning.

So darf zwar in geschlossenen Ortschaften in Frankreich wie in Deutschland maximal 50 km/h schnell gefahren werden, für Reisemobile und Caravans bis 3,5 t sind auf Landstraßen aber nur 90 km/h und auf der Autobahn 130 km/h erlaubt. Bei schwereren Fahrzeugen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h. Gespanne über 3,5 Tonnen oder einer Länge von mehr als sieben Meter dürfen auf dreispurigen Straßen nicht auf der linken Spur fahren. Bei Regen und für Fahranfänger mit einem Führerschein weniger als drei Jahren gilt Tempo 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 100 auf Autobahnen. Ab dem 1. Juli muss außerdem ein Alkoholtester mitgeführt werden. Generell gilt in Frankreich Licht- und Warnwestenpflicht.

Ebenfalls mit Warnweste und Licht muss man in Italien unterwegs sein, es reicht aber das Tagfahrlicht. Bei sperriger Ladung wie Fahrräder am Heck muss eine 50×50 Zentimeter Warntafel montiert werden. Das Tempolimit beträgt innerorts 50 km/h, Gespannfahrer dürfen auf Landstraßen 80 km/h fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hängt vom Gewicht des Fahrzeuges und vom Alter des Führerscheins ab. Auf Landstraßen darf maximal  zwischen 90 km/h und 110 km/h gefahren werden. Für Führerscheinneulinge sowie bei Regen oder Schnee gilt ein Tempolimit von 90 km/h, ähnlich wie auf Autobahnen. Sonst sind dort bis zu 130 km/h erlaubt. Auf der Brennerautobahn dürfen Wohnwagengespanne nicht überholen. Verboten ist das private Abschleppen bei Pannen, hart bestraft wird Fahren mit Alkohol im Blut. Wer mit 1,5 Promille hinter Steuer erwischt wird und gleichzeitig der Fahrzeughalter ist, dem kann unter Umständen das Fahrzeug enteignet werden.

In Kroatien muss beim Überholen der Blinker aktiviert bleiben und es dürfen keine haltenden Schulbusse überholt werden. Für Gespanne müssen zwei Warndreiecke mit an Bord sein. Von Ende Oktober bis Ende März besteht in Kroatien übrigens tagsüber Lichtpflicht. Das Tempolimit liegt in Ortschaften bei 50 km/h, auf Landstraßen dürfen Caravans 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h schnell sein. Reisemobile können Außerorts bis zu 90 km/h und auf Autobahnen bis zu 130 km/h schnell sein.  

Wer nach Dänemark reist, muss tagsüber sein Licht anschalten. Gespanne und Reisemobile über 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 70 km/h schnell fahren und auf Autobahnen 80 km/h. Leichtere Fahrzeuge können auf Landstraßen bis 80 km/h und auf Autobahnen bis 130 km/h fahren.

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