Urteil: Kfz-Versicherung darf gegen Willen des Kunden zahlen

Verunfallt ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug, muss er sich die Zahlung seiner Versicherung an den Unfallgegner gefallen lassen – auch wenn er sich wegen des Erhalts seines Schadensfreiheitsrabatts dagegen wehrt und für unschuldig hält. Das entschied jetzt das Amtsgericht Wiesbaden(Az.: 30 C 478/11).

Nach Ansicht des Gerichts müssen sich Autofahrer damit abfinden, dass ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall die Schadensregulierung selbst in die Hand nimmt – und auch gegen den Willen des Autofahrers zahlt.

Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung hatte nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners in Höhe von 1500 Euro reguliert. Der Kläger war der Meinung, die Versicherung dürfe ihn keinesfalls hinsichtlich des Schadensfreiheitsrabatts zurückstufen. Das Amtsgericht sah die Sache anders.

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