Urteil: Radfahrer muss bei drohender Kollision Bremsbereitschaft herstellen

Nachdem ein Fahrradfahrer unmittelbar vor einer drohenden Kollision mit einem Fußgänger nur die Glocke seines Zweirades betätigte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ihn zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 1060,34 Euro nebst Zinsen verurteilt (Az. I-1 U 278/06).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, kam es zu dem folgenschweren Zusammenstoß in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestelle. Der Verunglückte befand sich auf dem Fahrradweg davor und unterhielt sich bei dessen Überquerung mit zwei anderen Personen auf dem Fußgängerweg rechts daneben. In seinem Rücken brauste der jetzt verurteilte Fahrradfahrer mit rund 15 km/h heran. Der betätigte auf den letzten zehn Metern vor der Kollision noch wie wild seine Klingel.

Statt zu klingeln hätte der Radfahrer seine Ausgangsgeschwindigkeit sofort erheblich verringern und die absolute Bremsbereitschaft herstellen müssen, um nötigenfalls bei weiterem unerwarteten Verhalten des Passanten den befürchteten Zusammenstoß mit diesem problemlos zu vermeiden, erklärte die Anwaltshotline. Bei richtigem Einsatz von Vorder- und Rückbremse aber wäre das Fahrrad laut entsprechender Berechnungen noch auf einer Distanz von 4,96 m bis 5,17 m zum Stillstand zu bringen gewesen.

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