Urteil: Tierausbruch keine höhere Gewalt

Entweicht eine Pony-Herde aus ihrem Gatter und galoppiert über eine viel befahrene Bundesstraße, von der sie erst durch einen Streifenwagen wieder heruntergetrieben werden kann, handelt es sich bei dem Ausbruch der Tiere nicht um höhere Gewalt. Der Halter der Ponys muss für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen. Darauf hat das Verwaltungsgericht Trier bestanden (Az. 1 K 387/12).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein vorbeikommender Autofahrer die Polizei alarmiert, die den Halter der Ausreißers ausfindig machte. An Ort und Stelle trieben die Beamten dann die Tiere mit ihrem Streifenwagen von der Straße zum Transporter des Pferdehalters, wo sie dann verladen werden konnten. Für die ganze Aktion stellte die Polizei dem Mann 208,94 Euro in Rechnung, die der Pony-Halter nicht bezahlen wollte.

Dass der Koppelzaun dabei zuvor durch ein Naturereignis zerstört worden war, ändert an der Rechtslage nichts. Die maßgeblichen Vorschriften des Polizeirechtes erfordern kein schuldhaftes Verhalten des Tierhalters. Zumal die Heranziehung der Verkehrstreife auch nicht unverhältnismäßig war.

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