Verfallsdatum bei Kfz-Ersatzteilen

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Auch bei Ersatzteilen für Autos existiert ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Neben den Teilen, die nach einer bestimmten Kilometerlaufleistung auszutauschen sind, gibt es auch Teile, die „ablaufen“, selbst wenn sie nie benutzt wurden. Bekanntestes Beispiel ist der Verbandskasten, dessen Haltbarkeit auf fünf Jahre beschränkt ist.

Ein Überschreiten dieses Datums führt bei Hauptuntersuchungen und Polizeikontrollen zu Beanstandungen – und zu Kopfschütteln bei vielen Fahrzeughaltern führt. Doch der Austausch kostet jedoch erfreulicherweise nur einige Euro.

Ein weiteres Beispiel sind Reifendichtmittel, die als Pannenhilfe in vielen Autos statt eines Reserverades an Bord sind. Diese halten laut MHD nur vier Jahre und kosten je nach Ausführung teilweise mehr als ein neuer Reifen. Nach Überschreiten des angegebenen Datums besteht laut dem ZDK die Gefahr, dass Pannenreifen nicht mehr dicht werden.

Erheblich kostspieliger ist gegebenenfalls der Austausch eines Airbags, hier sind im Fall der Fälle mehrere hundert Euro fällig. Noch bis nach der Jahrtausendwende haben Autobauer Airbags verwendet, die ein Verfallsdatum tragen. In fast allen Fällen ist ein Tausch aber dennoch nicht zwingend notwendig. Tests haben ergeben, dass die Luftsäcke und das verwendete Trennmittel auch nach vielen Jahren noch zuverlässig funktionieren. Daher haben Auto- und Airbaghersteller die Haltbarkeit schrittweise verlängert und schließlich ganz abgeschafft.

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