Rechtsschutz Sofort

Verkehrs-Rechtsschutz Sofort: Die passende „Pille“ danach

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Copyright: Polizeiinspektion Delmenhorst - Oldenburg

Oft ist die Schuldfrage bei einem Autounfall nicht eindeutig geklärt. Oder das Fahrzeug wird vermeintlich zu Unrecht abgeschleppt. Dann hilft meistens nur noch der Gang vor Gericht. Und das kann teuer werden. Ohne Rechtsschutz stehen viele Autofahrer allein da und akzeptieren deshalb zähneknirschend das Bußgeld oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis.

Das muss aber nicht sein. Denn bei Versicherer ARAG gibt es den Verkehrs-Rechtsschutz Sofort. Dieser lässt sich abschließen, selbst wenn das Malheur schon passiert ist – bis zu drei Monate nach dem Vorfall.

Die Experten haben auch ein Rechnenbeispiel parat: Das Kostenrisiko bei einem Verkehrsunfall mit einem Schaden von 7.500 Euro beträgt für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit in erster Instanz mehr als 3.700 Euro. Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz Sofort kann der betroffene Autofahrer ohne dieses Kostenrisiko seinen Schaden bei dem Unfallgegner geltend machen.

Das heißt: Nach einem Anruf bei der ARAG mit den üblichen Formalitäten wird ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt.

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