Verkehrsgerichtstag: Generelle Kontrolle für Kranke

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Die Fahrtauglichkeit von schwer kranken Autofahrern soll künftig regelmäßig überprüft werden. Das fordern die Experten des 52. Verkehrsgerichtstages in Goslar. Zum Eigenschutz und gegenüber der übrigen Verkehrsteilnehmer soll der Gesetzgeber für Autofahrer mit schweren körperlichen oder geistigen Mängeln „regelmäßige, verpflichtende Kontrolluntersuchungen“ einführen.

Hinter dieser Forderung verbirgt sich jedoch eine gehörige Portion politischer Sprengstoff: „Das bedeutet, dass Ärzte künftig schwer kranke Patienten der Behörde melden müssten“, erläutert Volker Lempp, Justiziar des Autoclub ACE. In schweren Fällen habe der Bundesgerichtshof (BGH) eine solche Meldung trotz ärztlicher Schweigepflicht bejaht. Die Forderung des Verkehrsgerichtstages bedeutet laut ACE eine Beweislastumkehr für kranke Autofahrer. „Künftig müsste dann der vom Arzt gemeldete Kranke seine Fahrtauglichkeit nachweisen“, so Lempp. Der ACE lehnt diese Forderung aus Goslar energisch ab. Auch nach Ansicht von Verkehrsanwälten dürfen Verkehrsteilnehmer nicht unter eine Art Generalverdacht gestellt werden. „Es kann von mündigen Bürgern verlangt werden, dass sie selbst einschätzten, ob sie am Straßenverkehr teilnehmen können oder nicht“, sagte Rechtsanwalt Martin Diebold von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Allenfalls bei schweren Verkehrsunfällen könnten ärztliche Unterlagen dann eingesehen werden, wenn ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt.

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