Verkehrsgerichtstag lehnt Tempolimit ab

Gegen ein generelles Tempolimit in Deutschland hat sich der 45. Deutsche
Verkehrsgerichtstag in Goslar ausgesprochen. Die Experten fordern zudem
höhere Bußgelder, Radarfallen in Baustellen und die Auswertung von
Fahrzeugdaten.

Gegen ein generelles Tempolimit in Deutschland hat sich der
45. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar ausgesprochen. Der zuständige
Arbeitskreis lehnte mit knapper Mehrheit die Einführung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ab. Stattdessen empfehlen die
Experten den weiteren Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen und eine
Erhöhung der Kontrolldichte. Zur Ahndung von Rasern und Dränglern soll
vermehrt Videoüberwachung eingesetzt werden.

Unverständnis beim Verkehrsclub Deutschland

Beim Verkehrsclub Deutschland (VCD), der sich im Vorfeld der Tagung für
ein Tempolimit eingesetzt hatte, stieß die Empfehlung des Arbeitskreises auf
Unverständnis. Der Verkehrsgerichtstag habe eine wichtige Chance für mehr
Sicherheit vertan.

Handlungsbedarf bestehe vor allem auf Landstraßen

Handlungsbedarf besteht nach Ansicht des Arbeitskreises vor allem für den
Verkehr auf Landstraßen; dort ist gemessen am Verkehrsaufkommen eine
überproportional hohe Zahl an Unfällen und Verkehrstoten zu verzeichnen.
Bauliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Kreisverkehren und verstärkte
Kontrollen sollen hier zu mehr Sicherheit führen.

Anhebung der Bußgelder

Zudem sollen die Bußgelder für schwere Verkehrsverstöße angehoben werden.
Die Experten unterstützen damit Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee
(SPD), der die Anhebung der Strafen für überhöhte Geschwindigkeit, zu
dichtes Auffahren und Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss anstrebt.
Dadurch solle auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die
Bußgeldsätze seit 1990 kaum verändert worden seien und sich im europäischen
Vergleich auf einem relativ niedrigen Niveau befinden.

Autobahn-Baustellen – Bauzeit verkürzen

Weitere Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages betreffen die Sicherheit
von Autobahn-Baustellen. Frühzeitige Hinweisschilder und eindeutige
Anordnungen sollen das Unfallrisiko senken; zudem sollen stationäre
Radarfallen vor oder am Beginn der Baustelle die Einhaltung der
Tempobegrenzung überwachen. Die Verantwortlichen werden auffordert, alle
Maßnahmen zur Verkürzung der Bauzeit zu ergreifen.

Alkohol-sensitive Zündsperren

Von einer generellen Verpflichtung aller Fahrzeughalter,
Alkohol-sensitive Zündsperren einzubauen, rät der zuständige Arbeitskreis
ab. Die Geräte messen den Atemalkohol des Fahrer und sperren die Zündung;
steht der Fahrer unter Alkoholeinfluss, kann der Wagen nicht mehr gestartet
werden. Dies bedeute eine unverhältnismäßige Einschränkung des
Eigentumsgrundrechts, so die Experten. Ein freiwilliger Einbau in gewerblich
genutzten Fahrzeugen könne dagegen durchaus sinnvoll sein. Wünschenswert
seien aber noch technische Verbesserungen der Geräte, die eine
Identifikation des Fahrers erleichtern.

Black-Box für Autos

Eindeutiger fällt das Votum zur Auswertung von Fahrzeugdaten bei der
Unfallanalyse aus: Die Sicherheitsexperten fordern eine gesetzliche
Vorschrift zum Einbau eines Unfallrekorders, der die vorhandene Sensorik des
Fahrzeugs nutzt und unfallrelevante Daten wie den Eingriff von
Fahrerassistenzsystemen speichert. Diese Daten können später zur
Rekonstruktion des Unfallhergangs herangezogen werden. Dies setzt nach
geltendem Recht aber die Einwilligung des Fahrers oder eine richterliche
Anordnung voraus.

mid/mh

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